Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion beantragt, folgenden Beschlussvorschlag zur o.g. Sitzung zum Tagesordnungspunkt „Haushalt 2023/24“ zur Abstimmung zu stellen:
Der Kreistag beschließt in Ergänzung der vom Ausschuss für Soziales und Generationen am 15. Februar 2023 beschlossenen Förderung der Träger*innen, die sozialen Leistungen im Rhein-Erft-Kreis erbringen,
- eine pauschale 10-prozentige Erhöhung der Förderung, gebunden für zunächst zwei Jahre, sowie
- die dauerhafte Anhebung der Personalkosten um die Tarifabschlüsse, die in den Jahren 2023 und 2024 erfolgen.
Begründung:
Unbestritten haben die freien Träger*innen der sozialen Wohlfahrtspflege seit inzwischen über zwei Jahren massiv unter einer erhebliche Erhöhung der Nebenkosten und vieler zusätzliche Ausgaben zu leiden; zunächst bedingt durch die Corona-Pandemie, nun auch noch durch die Folgen des Krieges in der Ukraine und der dadurch bedingten Inflation. Ebenso unbestritten kommt es auch aus diesen Gründen zu einem – zumeist wohl dauerhaften – Anstieg der Fallzahlen in vielen Bereichen, in denen Menschen auf starke Beratungs- und Hilfestrukturen angewiesen sind.
Im Ausschuss für Soziales und Generationen wurde dies schon häufig thematisiert und es gelang gemeinsam und fraktionsübergreifend, erste gute Lösungen zu finden, um die Träger*innen in ihrer so wichtigen Arbeit besser zu unterstützen. Ausreichend ist dies aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion noch nicht. Deshalb schlagen wir eine zunächst auf zwei Jahre befristete nochmalige pauschale Erhöhung der Unterstützungsleistungen um zehn Prozent vor. Es ist rechtzeitig zu evaluieren, ob diese Maßnahme ausreicht und ob sie gegebenenfalls verlängert werden sollte.
Zudem ist absehbar, dass die bisher in den Verträgen über soziale Leistungen vorgesehene Steigerung der Personalkosten nicht ausreichend ist. Alle Signale aus den derzeit laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst deuten auf deutlich höhere Abschlüsse hin – die natürlich auch bei den Mitarbeiter*innen der Träger „ankommen“ müssen. Daher beantragen wir, dass für die nun zu erwartenden deutlichen Tarifsteigerungen der nächsten zwei Jahre eine reale Kostenübernahme beschlossen wird.
Ergänzend dazu weisen wir in diesem Zusammenhang auf den sogenannten „Stärkungspakt“ des Landes Nordrhein-Westfalen hin, mit dem unter dem Motto „Gemeinsam gegen Armut“ richtigerweise der Schulterschluss zwischen dem Land, den Kreisen und den Städten geübt werden soll. Hierfür fließen in diesem Jahr insgesamt etwa 150 Millionen Euro aus Düsseldorf in die Kommunen. Sie sollen „zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage“ verwendet werden. Unsere Vorschläge zur Stärkung der Beratungs- und Hilfestrukturen entsprechen diesem Willen der Landesregierung und stellen sicher, dass mit den Fördergeldern ganz konkrete Unterstützung bei uns vor Ort ermöglicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender