Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion beantragt, folgenden Beschlussvorschlag zur o.g. Sitzung zum Tagesordnungspunkt „Haushalt 2023/24“ zur Abstimmung zu stellen:
- Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 31% gesenkt.
- Der Fehlbetrag des Haushaltes wird aus der Ausgleichsrücklage entnommen.
Begründung:
Durch die im Haushaltsentwurf vorgesehene Steigerung des Hebesatzes der Kreisumlage entsteht eine massive Mehrbelastung der Städte im Kreis. Selbst wenn, wie bereits angekündigt, die Senkung der Landschaftsverbandumlage zur Abmilderung dieser Steigerung verwendet wird, verbleibt eine nicht tragbare, ungeplante Mehrbelastung für die städtischen Haushalte.
Die Bürgermeister aller Städte des Kreises haben sich in ihrer gemeinsamen Stellungnahme ausführlich zu den Plänen des Kreises geäußert und einvernehmlich und nachdrücklich eine Begrenzung des Hebesatzes auf 31% gefordert. Diese Ausführungen macht sich die SPD-Fraktion ausdrücklich zu eigen.
Angesichts der erheblichen finanziellen Reserven, die vom Kreis über Jahre aus den über die Kreisumlage von den Städten eingezogenen Geldern gespeist wurde, stellen wir fest, dass der Kreis über die notwendigen Spielräume verfügt, um im kommenden Haushalt die Städte durch eine zurückhaltende Ausgestaltung der Kreisumlage zu entlasten. Darüber hinaus finden sich in diesen Rücklagen auch noch Bundesmittel zu den Kosten der Unterkunft, die seitens des Kreises nie vollständig an die Städte weitergereicht wurden.
Aber nicht nur die erheblichen finanziellen Reserven von weit über 100 Millionen Euro gebieten diesen Schritt.
Wie in den Jahren zuvor ist erneut erkennbar, dass der Kreis die Prognose der Kosten der Unterkunft zur Aufblähung des eigenen Kostenrahmens nutzt. Schon wieder wird ein deutlich erhöhter Finanzbedarf angemeldet. Diese Erhöhung wird durch eine steigende Anzahl an Bedarfsgemeinschaften und die gestiegenen Nebenkosten (hier insbesondere durch den gestiegenen Gaspreis) begründet. Arbeitsagentur und Jobcenter teilen die Prognose einer deutlichen Steigerung der Bedarfsgemeinschaften allerdings nicht. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde die Wohngeldreform des Bundes.
Bei den Energiepreisen ist eine deutliche Entspannung der Marktlage festzustellen, der Bund hat seine Erwartungen für die Kosten der Gaspreisbremse bereits erheblich reduziert. Aus diesen Umständen ergibt sich der nötige Spielraum zur Absenkung der Forderungen an die Städte.
Die dramatisch veränderte Weltlage hat zu erheblichen Mehrbelastungen der Kommunen geführt. Beispielhaft seien hier nur die Energiepreise, die erheblichen Kosten in Verbindung mit der Bewältigung der Flüchtlingswelle. Dazu kommen die schon heute spürbaren langfristigen Belastungen bei den Kosten der Corona-Pandemie. Bereits heute sind die Städte des Kreises oftmals bereits mit ihren Pflichtaufgaben an der Belastungsgrenze. Freiwillige Ausgaben, mit denen das städtische Leben gestaltet werden könnte oder gar zusätzliche soziale Ausgaben, sind nur in einem sehr begrenzten Umfang möglich.
In dieser Situation halten wir es nicht nur für unsolidarisch, die städtischen Haushalte in der bisher geplanten Form zu überlasten. Eine solche zusätzliche Belastung ist auch für den Kreis aus eigener Kraft vermeidbar. In dieser Konstellation halten wir es auch für moralisch geboten, eine verträgliche Höhe des Hebesatzes von höchstens 31%, wie von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte gefordert, festzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender