Sehr geehrter Herr Landrat,
hierzu beantragt die SPD-Fraktion die schriftliche Beantwortung der folgenden Frage, gerne vorab:
Wir bitten die Verwaltung um Darstellung, welche Grenzen für die Entnahme aus den Rücklagen bestehen.
Sachdarstellung:
Der Rhein-Erft-Kreis hat Rücklagen in erheblichem Maße gebildet. Aus Sicht der SPD existiert für die maximale Höhe der Nutzung der Ausgleichsrücklage keine gesetzliche Grenze. Für die Allgemeine Rücklage gibt es Größen, die ein Haushaltssicherungskonzept nötig machen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender