Anfrage zum Kreisausschuss am 01.12.2022: Benehmensverfahren

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit Schreiben vom 20.10.2022 hat der Herr Landrat die Herstellung des Benehmens nach §55 Abs. 1 KrO zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 eingeleitet. Hierzu ergeben sich für die SPD-Fraktion Fragen. Wir beantragen zur Sitzung des Kreisausschusses am 01. Dezember 2022 die schriftliche Beantwortung, gerne vorab:

  1. Unter 2.4.5 Isolierung gem. CUIG-NRW wird von Kosten gesprochen, die identifiziert und isoliert wurden.
    • Wie hoch sind die Kosten?
    • Wieso wurden die Städte über die Höhe im vorliegenden Schreiben nicht informiert?
  2. Für 2022 wurde mit einer Kreisumlage in Höhe von 245,5 Mio. € geplant. Für 2023 werden nun 288 Mio. € veranschlagt. Ein Plus von 17,4%. Eine Rechtfertigung für diesen immensen Mehrbedarf wird nicht genannt (Selbst wenn man die unter 3. in Anlage 3 gemachten Angaben als korrekt annehmen möchte, bleibt ein absolutes Plus von 12 Mio €). Können Sie dies bitte nachholen?

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

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