Sehr geehrter Herr Dr. Nawrath,
zum Tagesordnungspunkt A4 des kommenden Ausschusses am 04.05.2022 stellen wir folgende Anfrage mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:
- In dem Beitrag des Magazins Fakt wird dargestellt, dass bestimmte Gutachten zu Belastungen und Gefahren aufgrund urheberrechtlicher Ansprüche nicht öffentlich zugänglich gemacht werden könnten. Im Verlaufe der Recherche zum Film sind diese Gutachten aber doch zugänglich gemacht worden. Ist diese Darstellung korrekt?
- Um welche Gutachten handelt es sich konkret? Können diese dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden?
- Der Beitrag problematisiert auch die Schlammmassen, die sich in Folge des katastrophalen Starkregenereignisses im letzten Sommer in Teile der Wohnbebauung ergossen haben. Wurden diese untersucht um mögliche Belastungen z.B. der Gärten der betroffenen Bevölkerung auszuschließen? Wurden Folgeuntersuchungen vorgenommen?
Die Verwaltung hat bereits mit einer umfangreichen Vorlage zahlreiche in dem Magazinbeitrag aufgeworfene Fragen beantwortet und Sachaufklärung betrieben.
Wir bitten in diesem Zusammenhang noch um die Beantwortung dieser bisher nicht adressierten Aspekte des Berichts.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender