Sehr geehrter Herr Halbritter,
die SPD-Fraktion beantragt, zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Generationen am 28.04.2022 den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt „Nicht gedeckte Corona-Kosten der freien Träger“ vorzusehen und den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:
Der Rhein-Erft-Kreis wird beauftragt, mit den Vertretern der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege über die Sonderbelastungen im Rahmen der Corona-Pandemie ein Gespräch zu führen. Hierbei soll erarbeitet werden, welche Kosten bspw. zur Ermöglichung von Home-Office-Regelungen durch keine bestehende Gegenfinanzierung gedeckt sind.
Speziell zwei Themen sind hier im Blick zu halten:
- Die Mehrbedarfe aufgrund von Corona im Sinne klassischer Overheadkosten.
- Die wohl in keinem Vertrag abgebildete deutlich höhere Inflation.
Die Ergebnisse werden dem Ausschuss in einer Sitzung im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen zur Kenntnis gebracht. Hierbei soll zudem transparent gemacht werden, wie hoch die Angebote der Spitzenverbände sind, die für den Kreis erbracht werden, und wie hoch für die jeweiligen Kommunen.
Begründung:
Die Belastungen in der Corona-Pandemie sind durch immensen Aufwand vor allem am organisatorischen Ende gestiegen. Hier müssen speziell die nicht von Gegenfinanzierungen gedeckten Overheadkosten genannt werden. Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege arbeiten per Definition nur kostendeckend und haben daher keine Reserven, um bspw. für einen Großteil der Mitarbeiter Hardware zur Umsetzung von Home-Office-Pflichten anzuschaffen.
Es ist aber auch nicht zumutbar, dass speziell in sozialen Berufen Menschen mit privaten Gerätschaften ohne Kompensation ihre Arbeit ausüben.
Aufgrund der Komplexität sollte der Kreis hier voran gehen und im ersten Moment die Dimension des Problems darstellen. Wir hoffen, spätestens in den Haushaltsberatungen dann eine Lösung herbeiführen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Torsten Rekewitz, Kreistagsmitglied
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