Gesundheitsausschuss am 11.11.2021: Fragen zur Neuaufstellung der Krankenhauslandschaft im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrte Frau Venghaus,

die SPD-Fraktion beantragt zur o.g. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Integration, Inklusion und Verbraucherschutz die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Auswirkungen haben die veränderte Planung und Zuteilung von Versorgungsaufträgen (Leistungskonzentration) auf die Krankenhauslandschaft im Rhein-Erft-Kreis?
  2. Gibt es Versorgungsangebote, die mit den zukünftig planerisch zugewiesenen Leistungsgruppen in Gänze entfallen?
  3. Wie bereiten sich die Krankenhäuser auf die Veränderungen vor (z.B. Einsatz des von Roeder+Partner entwickelten Analysetool, dem KGNW-Leistungsgruppensimulator), um Versorgungsangebote kreisweit zu erhalten?
  4. Findet das Belegarztwesen ausreichend Berücksichtigung zur Gewährleistung der ortsnahen Versorgung?
  5. Berücksichtigt die Krankenhausplanung eine ausreichende Reservekapazität in der Intensivmedizin (Erfahrungen aus der Corona-Pandemie)?
  6. Inwieweit bringt sich der Rhein-Erft-Kreis aktiv in den Prozess der Neuausrichtung und in den Erhalt von Versorgungsstrukturen ein?
  7. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Neuaufstellung des Krankenhausplanes NRW?

Sachverhalt:

Am 12.09.2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Vorstellung eines in Auftrag gegebenen Gutachtens “Krankenhauslandschaft NRW“ die Beratungen zur Neuaufstellung des Krankenhausplanes im Bundesland begonnen.

In diesem Zusammenhang hat Herr Minister Laumann die „wohl größte Reform der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft seit Jahrzehnten“ angekündigt.

Die Krankenhausplanung soll grundlegend umgestellt werden, das Bett ist keine kapazitätsbestimmende Größe, stattdessen wird zukünftig über Leistungsbereiche und Leistungsgruppen geplant. Die Zuteilung von Versorgungsaufträgen ist dann an Qualitätskriterien geknüpft. Dazu zählen die Anzahl der Fachärzte, Ausstattungsmerkmale wie CT oder MRT usw.

Zwischenzeitlich wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, indem eine Anpassung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes NRW durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Krankenhausgesetzes des Landes NRW vom 9. März 2021 im Landtag beschlossen wurde.

Im Mai 2021 hat das MAGS einen Arbeitsentwurf zu den geplanten Leistungsgruppen für die Neuausrichtung somatischer Häuser erstellt. Ende September wurde vom MAGS der Entwurf der Rahmenvorgaben der Krankenhausplans NRW 2021 in den zuständigen Landtagsausschuss gegeben.

Krankenhäuser in NRW nutzen zurzeit das von der Krankenhausgesellschaft NRW in Auftrag gegebene und von Roeder+Partner entwickelte Analysetool, um sich über die in naher Zukunft anstehenden Veränderungen zu informieren und darauf vorzubereiten.

Da der Rhein-Erft-Kreis in den vergangenen Jahren von den Entwicklungen in unseren Kliniken oftmals nur kurzfristig oder gar nicht informiert war (etwa bei Schließung und Änderungen in den Geburtsabteilungen), ist eine frühzeitige Einbeziehung von Politik und Verwaltung an dieser Stelle dringend angeraten. In den neuen Rahmenvorgaben heißt es dazu unter anderem auch (S. 33 „Prinzipien für die Zuordnung der Leistungsgruppen zu den regionalen Planungsebenen“):

„Deswegen werden die Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“ in Verbindung mit der Leistungsgruppe „Intensivmedizin“ sowie die Leistungsgruppe „Geriatrie“ auf der Ebene des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt geplant.“

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Daniel Dobbelstein, stv. Fraktionsvorsitzender

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