Anfrage zum Verkehrsausschuss am 08.09.2021: Zielvereinbarung gem. § 5 BehindertengleichstellungsG NRW mit der REVG

Sehr geehrter Herr Fabian,

Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung möglichst barrierefrei am öffentlichen Leben teilhaben können. Besonders wichtig dafür ist Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln.  Zu diesem Zweck können Zielvereinbarungen geschlossen werden.

Daher bittet die SPD-Fraktion zur o.g. Sitzung des Verkehrsausschusses um die schriftliche Beantwortung der folgenden Frage:

„Gibt es eine Zielvereinbarung gem. § 5 BehindertengleichstellungsG NRW mit der REVG oder ist eine solche Vereinbarung geplant?“

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

 

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