Anfrage zum Sozialausschuss am 21.09.2021: Organisation zur Bearbeitung von Elterngeldanträgen im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Halbritter,

die SPD-Fraktion beantragt zur o.g. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Generationen die Beantwortung folgender Fragen, gerne vorab schriftlich:

  1. Auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises ist auf der Seite „Elterngeld beantragen“ folgender Hinweis: „Aktuell müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen.“ Seit wann steht dieser Hinweis auf der Homepage?
  2. Wieso müssen alle Unterlagen papierhaft abgegeben werden, wenn nur die Geburtsurkunde eines Originals bedarf?
  3. Erhalten Antragssteller eine Eingangsbestätigung? Wenn ja, wann und auf welchem Weg erfolgt diese? Wenn nein, wieso nicht?
  4. Werden Antragssteller proaktiv informiert, wenn Unterlagen fehlen? Auf welchem Weg?
  5. Wie lange dauert die Bearbeitung im Schnitt? Gibt es hier Erkenntnisse, ob dies im Jahr 2020 oder 2019 anders war? Falls ja, was hat zur Veränderung beigetragen?
  6. Gab es Untätigkeitsklagen, weil Bearbeitungen, wie in §88 Abs. 1 S1 SGG festgehalten, länger als 6 Monate dauerten? Falls ja, wie viele mit welchem Ausgang?
  7. Wie viele Fälle sind unbearbeitet?
  8. Wie viele Fälle pro Tag/Woche werden durchschnittlich bearbeitet?
  9. Wie viele Fälle werden pro Mitarbeiter*in bearbeitet?
  10. Gibt es Ausfüllhilfen? Wenn ja, in welchen Sprachen?
  11. Gibt es Erkenntnisse, dass Personen, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, seltener Elterngeld beantragen, auch wenn sie Anrecht hätten?

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm Fraktionsvorsitzender

Torsten Rekewitz, Kreistagsmitglied

Eine Antwort zu “Anfrage zum Sozialausschuss am 21.09.2021: Organisation zur Bearbeitung von Elterngeldanträgen im Rhein-Erft-Kreis”

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