Sehr geehrter Herr Halbritter,
die SPD-Fraktion beantragt zur o.g. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Generationen die Beantwortung folgender Fragen, gerne vorab schriftlich:
- Auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises ist auf der Seite „Elterngeld beantragen“ folgender Hinweis: „Aktuell müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen.“ Seit wann steht dieser Hinweis auf der Homepage?
- Wieso müssen alle Unterlagen papierhaft abgegeben werden, wenn nur die Geburtsurkunde eines Originals bedarf?
- Erhalten Antragssteller eine Eingangsbestätigung? Wenn ja, wann und auf welchem Weg erfolgt diese? Wenn nein, wieso nicht?
- Werden Antragssteller proaktiv informiert, wenn Unterlagen fehlen? Auf welchem Weg?
- Wie lange dauert die Bearbeitung im Schnitt? Gibt es hier Erkenntnisse, ob dies im Jahr 2020 oder 2019 anders war? Falls ja, was hat zur Veränderung beigetragen?
- Gab es Untätigkeitsklagen, weil Bearbeitungen, wie in §88 Abs. 1 S1 SGG festgehalten, länger als 6 Monate dauerten? Falls ja, wie viele mit welchem Ausgang?
- Wie viele Fälle sind unbearbeitet?
- Wie viele Fälle pro Tag/Woche werden durchschnittlich bearbeitet?
- Wie viele Fälle werden pro Mitarbeiter*in bearbeitet?
- Gibt es Ausfüllhilfen? Wenn ja, in welchen Sprachen?
- Gibt es Erkenntnisse, dass Personen, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, seltener Elterngeld beantragen, auch wenn sie Anrecht hätten?
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm Fraktionsvorsitzender
Torsten Rekewitz, Kreistagsmitglied
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