Anfrage zum Digitalausschuss am 01.09.2021: Luca App im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Milios, 

die SPD-Fraktion beantragt, zur o.g. Sitzung des Ausschusses für Digitale Infrastruktur den Tagesordnungspunkt „Luca-App“ und bittet folgende Fragen, gerne vorab schriftlich, zu beantworten:

  1. Im Vermerk zur „Luca-App“ als Antwort auf die mündliche Anfrage aus der digitalen „Ausschusssitzung“ vom 27.05.21 wird festgehalten, dass die App zunächst kostenfrei als Modellregion eingesetzt wird. Die Entscheidung über eine weitere Nutzung über den 31.08.21 hinaus müsste also noch gefällt werden.
    1. Wie ist die Entscheidung ausgefallen?
    2. Weder im Finanzausschuss, noch im Gesundheits- oder Digitalausschuss steht die Luca-App auf der Tagesordnung. Wieso wird diese Entscheidung nicht in den Fachausschüssen vorberaten?
  2. Am 14.08.21 war zu lesen, dass die Luca-App seit Einführung bei 60 der rund 130.000 Infektionen bei der Kontaktverfolgung helfen konnte. In wie vielen Fällen war die Luca App im Rhein-Erft-Kreis nützlich?
  3. In Ihrem Vermerk vom 08.06.21 zur letzten Sitzung schreiben Sie „Auch die Weiterentwicklung der Corona-WarnApp kann eine Möglichkeit der Nachverfolgung bieten.“. Im Folgenden schränken Sie ein, dass die Corona-WarnApp dies nicht für Events könnte. Die Funktion zur Eventregistrierung wurde mit Version 2.0 eingeführt. Wann wurde Version 2.0 der Corona-WarnApp released?
  4. Wann wurde die Entscheidung zur LucaApp getroffen?
  5. In Ihrem Vermerk vom 8.6.21 wird im Wesentlichen auf eine Sicherheitslücke eingegangen (Nutzung von Office Macros). Können Sie zu den weiteren Sicherheitslücken Stellung beziehen?
    1. Fehlerhafte Implementierung der SMS Validierung
    2. Wurden Luca Schlüsselanhänger in Einsatz gebracht für Personen ohne Smartphone? Falls ja, wie wird die als „Lucatrack“ bekannte Sicherheitslücke inzwischen verhindert?
    3. Wie verhindern Sie, dass das LucaBackend jederzeit in der Lage, ist einzelne Geräte eindeutig zu identifizieren?
    4. Hat es rechtliche Implikationen für den Kreis, eine App im Einsatz zu haben, die Urheberrechte verletzt hat (Code gestohlen hat)? Wurden diese Codestellen vor dem Einsatz im Rhein-Erft-Kreis bereinigt?
    5. Gab es inzwischen ein unabhängiges Code Audit oder wurde der Quellcode als Open Source veröffentlicht?

Auf die Beantwortung der Fragen unter 5. wird verzichtet, sollte die Entscheidung richtigerweise gegen eine Weiternutzung gefallen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender#

Daniel Dobbelstein, Kreistagsmitglied

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