Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 09.09.2021 „Hochwassersituation im Rhein-Erft-Kreis – Bestandsaufnahme und Schlussfolgerungen; hier: Thema Wasser“

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 09.09.2021

„Hochwassersituation im Rhein-Erft-Kreis – Bestandsaufnahme und Schlussfolgerungen; hier: Thema Wasser“

 

Sehr geehrter Herr Dr. Nawrath,

die SPD-Fraktion beantragt, zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie den Tagesordnungspunkt „Hochwassersituation im Rhein-Erft-Kreis – Bestandsaufnahme und Schlussfolgerungen; hier: Thema Wasser“ vorzusehen und den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:

 

  1. Die Kreisverwaltung legt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie eine Analyse zur Flutkatastrophe vor.

Diese muss, nicht abschließend, auch folgende Fragen beantworten:

  • Wie viel Regen ist wo gefallen?
  • Wo stand das Hochwasser wie tief?
  • Wie viel Wasser ist wo in welcher Zeit versickert?
  • Welche weiteren Puffer-Möglichkeiten haben wir im Kreis als auch          flussaufwärts?
  • Welche Schäden an der Infrastruktur liegen vor? (z.B. Straßen, Kanäle, Brücken)

 

  1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, mit den relevanten Nachbarkreisen und übergeordneten Planungs- und Genehmigungsbehörden zügig eine Planung zur Errichtung weiterer Hochwasserrückhaltebecken und anderer geeigneter Hochwasserschutzmaßnahmen an der oberen Erft und an den Zuflüssen vorzunehmen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welchem Umfang zusätzliche (Förder-)Mittel genutzt werden können, um den Erftverband mit zusätzlichen Mitteln auszustatten, damit dieser beschleunigt seine Planungen und Umsetzungsarbeiten zur Erftrenaturierung und weiterer zweckmäßiger Hochwasserschutzmaßnahmen umsetzen kann.

 

 

Begründung:    

Die fatale Hochwasserkatastrophe am 14./15.07.2021 (Tief „Bernd“) hat fürchterliche Schäden entlang der Erft und anderer Fließgewässer im Kreisgebiet verursacht. Neben der medizinischen Hilfe, der dringend erforderlichen Soforthilfe von Bund und Land für Betroffene, der dringenden Unterstützung Betroffener bei Fragen der Unterkunft und der Lebensgrundlagen in den nächsten Monaten sowie Fragen zur (Neu-)Organisation des Katastrophenschutzes stellen sich auch Fragen nach der Mittel- und Langfristperspektive des Hochwasserschutzes. Darauf fokussiert dieser Antrag. Nachdem wir nun einige trockene Hitzesommer und dann diesen feuchten Sommer 2021 mit extremer Flut erleben mussten, sind wir im Rhein-Erft-Kreis „geeicht“. Wir haben nun in dieser bitteren Situation tatsächlich die Chance, durch eine Auswertung von Daten, Fakten und Organisationsabläufen die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und auf dieser Basis Zukunftsprojekte zu starten, die unsere Lebensumgebung robuster und resilienter für zukünftige „Jahrhundert- oder Jahrtausendereignisse“ zu gestalten. Diese nachhaltige Neuausrichtung ist besonders darin begründet, dass solche Ereignisse zukünftig aufgrund der bereits heute absehbaren, nicht mehr verhinderbaren klimatischen Veränderungen weit häufiger auftreten werden.

 

Bestandsaufnahme:

Der Rhein-Erft-Kreis liegt hydrologisch auf der sog. Erftscholle und der Kölner Scholle. Über die Jahre zeigen sich hier eher stabile bis rückläufige Wassermengen und Pegelstände. Der Pegel in Erftstadt-Bliesheim dokumentiert diesen Trend (siehe Anhang, Bild 1). Das Hochwasser am 14./15.07.2021 hingegen war ein Jahrhundertregen mit begleitender Flut. Auch dies dokumentiert z.B. der gleiche Erft-Pegel in Bliesheim. Als Extremereignis galt dort immer ein Pegel von 300 cm. In der Flutspitze lag der jedoch in Bliesheim bei 420 cm (siehe Anhang, Bild 2). Selbst schlimmste Szenarien wurden übertroffen. In Teilen des Kreises fielen über 150 l/qm. In der Eifel waren es teils 200, teils auch 400 l/qm. An manchen Orten fiel in 12 Stunden ein Viertel der Jahresregenmenge.

Doch große Aue-Wälder konnten während der Flut viel Wasser aufnehmen. Der Kerpener Bruch und der Parrig haben hier Gutes bewirkt. Der Erftverband hatte in den letzten Jahren viel für den Hochwasserschutz getan. Der Staudamm Horchheim oder das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Mödrath haben funktioniert. Der Kölner Randkanal hat viel Wasser in die Kölner Scholle (z.B. Pulheimer Bach) übergeleitet. So konnte am 14./15.07.2021 und in den Tagen danach viel zerstörerische Kraft des Hochwassers abgepuffert werden.

Leider hat es in vielen Orten nicht gereicht. Nasse, teils überflutete Keller waren die Folge. In Erftstadt war die Lage besonders in den Tallagen von Erft und Liblarer Mühlengraben kritisch, teilweise katastrophal. Bilder von Fluten in Bliesheim, von den von einer sehr schnellen Wasserfront auf der B 265 getroffenen Autos oder von der Flutwelle durch das Marien-Hospital in Erftstadt gingen durch die Republik. Dazu kam eine Sondersituation in Blessem, wo die Eindeichung der Erft dem Jahrhunderthochwasser nicht standhielt, sich der Fluss in eine Kiesgrube ergoss und sehr standfeste Böden erodierte.

Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sind über ein Internetangebot des Landes-Umweltministeriums abrufbar:

(https://www.flussgebiete.nrw.de/hochwassergefahrenkarten-und-hochwasserrisikokarten-8406). Blessem, B 265 und z.B. das Marien-Hospital in Erftstadt waren dort als Gefahrenpunkte bereits genannt, inklusive einer Schätzung der Anzahl gefährdeter Einwohner. Die Auswertung der Flutereignisse wird hier sicherlich zu noch klareren Einschätzungen führen müssen.

 

Zur Anpassung unseres Hochwasserschutzes, der auch Grundlage für allen weiteren planerischen Aktivitäten der Kommunen und des Kreises ist, ist eine kritische Bestandsaufnahme und Auswertung der Ereignisse deshalb unumgänglich. Bereits heute ist aber klar, dass zusätzliche Maßnahmen nötig sind, um große Fluten in Rückhaltebecken und über Retentionsflächen aufnehmen zu können. Angesichts der enormen Planungsvorläufe und dem gleichzeitigen Druck weiterer wasserbaulicher Anliegen (Sicherung Trinkwasserversorgung, Befüllung der Restseen) muss hier zeitnah in Planung und Umsetzung gegangen werden.

Genau so deutlich ist auch, dass für all diese Maßnahmen in großem Umfang zusätzliche Mittel von Landes- oder Bundesseite bereitgestellt werden müssen. Eine alleinige Umlagefinanzierung dieser Maßnahmen ist für die Kommunen des Erftverbandes ganz sicher nicht zu stemmen. Hier verweisen wir auch auf unsere Ausführungen in unserem Antrag (Drucksache 392/2020 1. Ergänzung) zum Entwurf der Leitentscheidung vom 09.12.2020:

  1. Die Stellungnahme wird um einen Punkt zu Entscheidungssatz 12 der Leitentscheidung ergänzt:

„Der Erftverband ist, anders als in der Formulierung am Ende des zweiten Absatzes auf S. 28 dargestellt, auf jeden Fall so zu finanzieren, dass er die notwendigen Maßnahmen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes auch wirklich ausführen kann.“

 

 

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