Finanzausschuss am 04.03.2021: Fragenkatalog zu TOP 3 Beratung des Haushalts 2021/2022

Sehr geehrter Herr Dr. Pohlmann, 

die SPD-Fraktion bittet freundlich um die schriftliche Beantwortung des folgenden Fragenkomplexes zur Beratung des Haushaltsplans (TOP 3) im interfraktionellen Gespräch am 04.03.2021:

Produkt 01.111.02 Bürger- und Kreistagsbüro, Kreisverfassung (Seite 15 – 22)

SK: 4591000: Der Ansatz 2020 geht von 15.000 € im Jahr 2021 auf 3.000 € und in den Jahren 2022 ff auf 2.000 € zurück. Eine Begründung dafür haben wir nicht gefunden, daher unsere Frage: Was ist der Grund dafür?

SK 5431700: In 2019 und 2020 war das vorl. Ergebnis bzw. der Ansatz bei 0 €. Ab 2021 bis 2025 beträgt der Ansatz 30.000 €. In der Begründung auf Seite 22 wird ausgeführt: „Bereitstellung von Mitteln für die Beauftragung externer Gutachten sowie die Beratung und Begleitung von Rechtsstreitigkeiten gegen KT- oder KA-Beschlüsse.“ Gab es in den Jahren 2019 und 2020 hier keine Vorgänge oder was führt zu der Annahme, dass es ab 2021 solche Rechtsstreitigkeiten geben wird?

Produkt 01.111.22 Beteiligungen (Seite 105 – 110)

SK 4591000: Im Jahr 2019 22.345 € Erträge, ab 2020 Ansatz = 0 €. Wird mit keinen Erträgen mehr gerechnet?

SK 5011000 und SK 5012000: Im Vergleich zum vorl. Ergebnis von 2019 steigen die Dienstbezüge Beamte um rund 27.000 € im Ansatz 2021 und ff. Dies obwohl es zu einer Stellereduzierung um 0,54 kommt. Gleiches bei den tarfl. Beschäftigten. Eine Begründung ist für uns nicht ersichtlich. Wir bitten um Darlegung der Gründe dafür.

SK 5051000: Wurden im Jahr 2019 keine Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen geleistet?

SK 4651000: Die Gewinnanteile verb. Unternehmen/Beteiligungen sinken von 5.249.350 € im Jahr 2020 auf 3.438.750 € im Jahr 2021 und 3.347.600 € im Jahr 2022. Weshalb sinken die Erträge langfristig?

Produkt 01.111.30 Rechtsangelegenheiten (Seite 115 – 120)

SK 4482000: Kostenerstattung von Gemeinden (GV) sind nur für die Jahre 2021 bis 2023 eingeplant. Gab es in Vorjahren keine Kostenerstattungen bzw. werden ab 2024 keine mehr erwartet?

Produkt 01.111.20 Gebäude und Flächenmanagement (Seite 137 – 154)

SK 5232000: Laut Erläuterungen handelt es sich um die Kostenerstattung an die Stadt Köln für die Anbindung des gesamten Telefonservices der Kreisverwaltung an das Callcenter der Stadt Köln (u.a. „Behördenrufnummer 115“). Dieser Ansatz ist laut Erläuterungen aufgrund der „aktuellen Entwicklung“ zu erhöhen. Nachvollziehbar ist, dass es aufgrund Corona ein erhöhtes Gesprächsaufkommen gibt. Eine Erhöhung des Ansatzes um 50% für die Jahre 2021 bis 2025 halten wir jedoch für unbegründet.

Wir bitten dazu um die Stellungnahme der Verwaltung.

SK 5241000: Laut Erläuterungen sind in dem Ansatz die Haushaltsmittel für den Umzug des Straßenverkehrsamtes, zusätzlichen Sicherheitsaufwand und die Inbetriebnahme des Atriums 2021 enthalten. Auch hier ist nachvollziehbar, dass die Auslagerung des Straßenverkehrsamtes und die Inbetriebnahme des Atriums zu erhöhten Aufwendungen führt. Ob dies dauerhaft durchschnittlich 20% oder fast 200.000 € p.a. ausmacht, halten wir jedoch für fraglich.

Auch dazu bitten wir um die Stellungnahme der Verwaltung.

Produkt 12.547.01 ÖPNV

SK 4487000: Für den Ansatz in 2021 in Höhe von 198.000 € (Ansatz 2020 50 €, 2019 vorl. Ergebnis 29.127 €) haben wir keine Begründung gefunden. Wir bitten diesen Ansatz zu erläutern.

SK 5011000: Die Ansätze bei den Dienstbezügen für Beamte sind ab 2021 auf 0 € gesetzt. Dies, obwohl sich die Stellenanteile Beamte gegenüber dem Doppelhaushalt 2019/2020 unverändert mit 0,95 angegeben sind. Wir bitten um Erläuterung seitens der Verwaltung.

SK 50123000: Obwohl die Stellenanteile tarifliche Beschäftigte unverändert 2,22 betragen, steigen die Aufwendungen für 2021/2022 ca. 50 %. Diese Steigerung ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir bitten um eine entsprechende Erläuterung.

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

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