Sehr geehrter Herr Golland,
die SPD-Fraktion bittet freundlich um die schriftliche Beantwortung des folgenden Fragenkomplexes zur Beratung des Haushaltsplans im Personalausschuss/interfraktionellen Gespräch:
Allgemeine Anmerkungen (S. 10)
In den ausgewählten Grund- und Kennzahlen des Rhein-Erft-Kreises 2021/22 wird die Zahl der Planstellen von 765 in 2020 auf 787,5 in 2021 erhöht. Gleichzeitig sinkt die Gesamtzahl der Beschäftigten um 1 Beschäftigte*n.
→ Wie plant der Rhein-Erft-Kreis die Planstellen in 2021 tatsächlich zu besetzen? Wird zur Kalkulation der Personalaufwendungen im Haushaltsplan-Entwurf die Beschäftigtenzahl oder die Planstellenzahl zugrunde gelegt? Welche Differenz („stille Reserven“) ergäbe sich bei den Personalkostenaufwendungen insgesamt, wenn es bei der tatsächlichen Beschäftigtenzahl bleibt anstelle der Planstellen?
Vorbericht zum Haushaltsplan-Entwurf 2021/22 (Tabelle S. 9)
- Bereich „Gebäude- und Flächenmanagement“: Um welche Kosten handelt es sich hier konkret? (insb. SK 5011001)
- Bereich „Umwelt- und Seuchenhygiene“: Um welche Dienstleistungen und Sachleistungen handelt es sich konkret bei den SK 5291000 (Ansatz 2021/22: 750 T€/390T€) und 5281000 (Ansatz 2021/22: 210T€/50T€)
Gleichstellung (ab S. 23 Produktplan)
- Trotz des Beschlusses Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen zu ergreifen (Gleichstellungsplan 2018-2020), wird bei der internen Gleichstellung im Bereich „geplanter Beratungsgespräche“ der Ansatz in 2021 um ein Drittel gegenüber dem IST in 2019 reduziert. Im Bereich „Teilnahme an internen Sitzungen“ wird der Ansatz in 2021 um ein Viertel gegenüber dem IST in 2019 reduziert. Wie passt das zusammen?
- Interne Gleichstellung: Stellenauswahlverfahren reduzieren sich in Relation zum Personal überproportional. Die Anzahl der Stellenauswahlverfahren sinkt in den Folgejahren im Vergleich zum Ist 2019 um ¼. Der Personalkörper bleibt in der Betrachtung konstant.
Aufgrund der Altersstruktur der Beschäftigten ist davon auszugehen, dass der Personalkörper sich wegen altersbedingten Ausscheidens verändern wird. Hinzu kommen auch Personalentwicklungen der Beschäftigten, die zu einer Fluktuation innerhalb der Kreisverwaltung führen, als auch aus der Kreisverwaltung heraus.
Spiegelt die oben ausgeführte Darstellung (sinkende Stellenauswahlverfahren, konstanter Personalkörper) die demographische und personalentwicklerische Gesamtsituation wider?
- Die dargestellten Einwohner*innenzahlen (S. 25) weichen von den Einwohner*innenzahlen der Grund- und Kennzahlen des Haushaltsplan-Entwurfs (S. 10) 2021 ab: knapp 1.000 Differenz, 2022: ca. 2.400 Differenz. Warum? Welche sind die tatsächlich prognostizierten Zahlen?
- Externe Gleichstellung: Die Teilnahme am „runder Tisch gegen häusliche Gewalt“ weicht im Ansatz 2021ff zum IST 2019 um Minus 40% ab. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass häusliche Gewalt infolge der Corona-Pandemie eher zunehmen wird. Aufgrund welcher Argumentation plant die Kreisverwaltung vor diesem Hintergrund eine Reduzierung der Teilnahmen am „runden Tisch“? Analog dazu: Im Frühjahr 2020 wurde eine „Intensivierung der Kommunikation mit Vereinen und Institutionen“ beschlossen. Jedoch halbiert die Kreisverwaltung die Projektarbeit im Ansatz 2021ff gegenüber dem IST 2019. Warum?
- SK 5431900 „sonstige Geschäftsaufwendungen“: Der Ansatz 2021ff wird verglichen zum IST 2019 verdoppelt. In der Erläuterung wird u.a. auf die „Handreichungen zur Berufswahlfindung für Mädchen“ verwiesen. Erfolgt hier eine Abstimmung mit der BA? Warum wird hier das Material der BA nicht genutzt?
- Nochmal SK 5431900: Welche Veranstaltungen (siehe Erläuterungen) sind hier konkret geplant? Welche Veranstaltungen wurden konkret in 2019 durchgeführt? Welche Veranstaltungen zum „Gewaltschutzgesetz“ wurden durchgeführt, wenn nicht mal die Teilnahme am „runder Tisch gegen häusliche Gewalt“ wahrgenommen wird? Was lässt sich aus dem eingestellten Budget tatsächlich umsetzen?
- Trotz Beibehaltung des gleichen Stellenanteils steigt der Ansatz im SK 5011000 „Dienstbezüge Beamte“ von 2020 auf 2021 um 9.000 €. Warum?
Personalrat (ab S. 39 Produktplan)
- SK 5011000 „Dienstbezüge Beamte“: Bei gleichbleibenden Stellenanteilen in 2020 bis 2022, steigt der Ansatz von 2020 zu 2021 um 9.600 € (>31%), danach bleibt die Steigerung linear (aufgrund Tariferhöhung). Was verursacht die einmalige enorme Steigerung? Welches vorläufige IST wurde hier für 2020 ermittelt?
Schwerbehindertenvertretung (ab S. 43 Produktplan)
- Laut Produktplan wird der Bereich „Schwerbehindertenvertretung“ im Jahr 2021 erstmalig mit Stellenanteilen berücksichtigt, in 2021 mit insg. 0,5 Stellenanteilen tariflich Beschäftigter. Damit einhergehend werden im Haushaltsplan-Entwurf für 2021 erstmalig Personalkosten für die Schwerbehindertenvertretung angesetzt. Gab es bis Ende 2020 demzufolge keine Schwerbehindertenvertretung in der Kreisverwaltung? In welchem Produktbereich wurde diese bisher berücksichtigt?
Personalmanagement (ab S. 59 Produktplan)
- „Sonstige ordentliche Erträge“: im SK 4583100 „Erhöhung Erstattungsansprüche“ verringert sich der Ansatz von 478T€ in 2020 um >180T€ auf 295T€. Um was handelt es sich hier konkret?
- „Dienstbezüge Beamte“: SK 5011000, obwohl der Stellenanteil um 0,5 von 2020 auf 2021 steigt, sinken die Bezüge im Ansatz von 2020 (1,1 Mio €) um mehr als 62 % auf 416T€ in 2021. Bei gleichbleibendem Stellenanteil in 2021 und 2022 steigen diese Dienstbezüge jedoch wieder von 416T€ in 2021 um mehr als 80% auf 751T€ in 2022. Wie erklärt die Verwaltung diese massiven Schwankungen? Mit welchen Beträgen wurden der Ansatz in 2019 beziffert und wie stellt sich das vorläufige IST 2020 dar?
- „Versorgungsaufwand tariflich Beschäftigte“: Im SK 5112000 sinkt der Ansatz für 2021 um ca. 46% zum Ansatz in 2020, demgegenüber sinkt der Stellenanteil der tariflich Beschäftigten im gleichen Zeitraum um knapp 20%. Wie ist diese überproportionale Reduzierung der Versorgungsaufwendungen zu erklären?
Personalentwicklung (ab S. 81 Produktplan)
- Führungskräftenachwuchsschulung sollte eine ständige Aufgabe sein, aufgrund der massiven Schwankungen (plus 300%, minus 90%) im Ansatz (2021: 4.000€, 2022: 16.000€, 2023: 1.600€), ab 2024: 0 €) scheinen die Maßnahmen keiner klassischen Personalentwicklung zu entsprechen. Wie sieht die mittelfristige Personalentwicklungsplanung aus? Wie ist die Gleichstellungsbeauftragte bei der Planung der Führungskräfte beteiligt? Wie ist der Zusammenhang „weniger Beratungen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten“ zu bewerten im Hinblick auf den geplanten Führungskräftenachwuchs in 2022?
Kommunalaufsicht (ab S. 111 Produktplan)
- Während die Erhöhung des Stellenanteils der Beamten von 2020 auf 2021 gerade mal 0,05 Stellenanteile und die Erhöhung des Stellenanteils der tariflich Beschäftigten von 2020 auf 2021 0,44 Stellenanteile beträgt und keine signifikante Erhöhung in zu bearbeitenden Eingaben/Beschwerden/Beratungen/Anfragen/Stellungnahmen etc. prognostiziert wird, werden die Dienstbezüge und Personalnebenkosten der tariflich Beschäftigten im Ansatz von 2020 auf das Zehnfache (!) in 2021 erhöht. Welche Erklärung gibt es für diesen Sachverhalt?
Strukturwandel
Wie viele und welche Stellen sind im Bereich „Strukturwandel“ geplant bzw. bereits besetzt? Mit welchen Aufgaben für welche konkreten Bereiche sind diese betraut? In welchen Produktbereichen sind diese mit welchen Anteilen angesiedelt?
Digitalisierung der Heimarbeitsstandorte
Auf Seite 48 des Haushalts wird für 2021 und 2022 eine Erhöhung der Notebooks zu 2020 von 66 bzw. 100 angenommen. Gleichzeitig mehren sich die Heimarbeitsstandorte nur um 6. Könnten Sie dies erklären?
Befristete Einstellungen von Tarifbeschäftigten
Ende letzten Jahres wurde die Stelle des Hausmeisters am Nell-Breuning-Berufskolleg in Frechen befristet für zwei Jahre ausgeschrieben, was für uns eine sachgrundlose Befristung ist. Nach uns vorliegenden Informationen soll bei allen neuausgeschriebenen Stellen für Tarifbeschäftigte in der Kreisverwaltung grundsätzlich so verfahren werden.
- Ist die Information richtig, dass alle neu ausgeschriebenen und auszuschreiben Stellen für Tarifbeschäftigte auf zwei Jahre befristet ausgeschrieben werden?
- Wenn ja, auf welcher Grundlage geschieht dies?
- Welche Sachgründe gibt es für diese grundlegende Vorgehensweise?
- Führt dies nicht zu einer Diskriminierung der Tarifbeschäftigten gegenüber den Beamt*innen?
Ausbildungsplätze
Wir bitten um eine Auflistung der in der Kreisverwaltung für die Jahre 2021 bis 2025 zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze nach Bereichen und Berufen. Weiterhin erbitten wir eine Darstellung, wo und für welche Berufsbilder weitere Ausbildungsplätze geschaffen werden können. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass durch die Corona-Pandemie in vielen Wirtschaftszweigen weniger Ausbildungsplätze angeboten werden dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Ingpeer Meyer, sachkundiger Bürger im Personalausschuss
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