Anfrage zum Umweltausschuss am 04.03.2021: Wasserentnahme

Sehr geehrter Herr Dr. Nawrath,

die SPD-Fraktion bittet um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. An wie vielen Stellen im Kreisgebiet darf für die Landwirtschaft Wasser aus Brunnen oder Fließgewässern entnommen werden?
  2. Wie hat sich die Anzahl dieser Stellen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
  3. Sind die entsprechenden Genehmigungen mit Mengenbegrenzungen versehen?
  4. Können die konkreten Entnahmemengen nachverfolgt werden? Falls ja, wie haben diese sich in den letzten Jahren entwickelt?
  5. Sind negative Auswirkungen solcher Wasserentnahmen für bestehende Gewässer oder Schutzgebiete im Kreisgebiet bekannt?
  6. In welcher Form erfolgt ein Monitoring dieser Aktivitäten?
  7. In welcher Form wird die Etablierung von wassersparenden Bewässerungsformen im Kreisgebiet unterstützt?

Sachdarstellung:

Die langen Trockenperioden der letzten Jahre haben für einen deutlich sichtbaren Anstieg der Beregnungsaktivitäten im Kreisgebiet geführt. Wasserversorgung und Wasserqualität sind von elementarer Wichtigkeit für die Bevölkerung, Landwirtschaft und Gewerbe. Eine präzise Übersicht über vorhandene Nutzungen ist für die politische Bewertung zukünftiger Nutzungskonflikte unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Hans Günter Eilenberger, Kreistagsmitglied

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