Sehr geehrter Herr Dr. Nawrath,
die SPD-Fraktion bittet im Rahmen der Haushaltsberatungen um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie teilen sich die auf S. 455 des Haushalts unter „9) forstliche Maßnahmen“ aufgeführten Beträge zwischen Waldvermehrung, Verkehrssicherung und Umgestaltung geschädigter Waldbestände auf bzw. werden entsprechende Mittel noch an anderer Stelle im Haushalt dargestellt?
- Wie begründet sich die Differenz zwischen dem in DS 31/2020 angemeldeten Finanzbedarf zur Verkehrssicherung und Umgestaltung besonders geschädigter Waldbestände und den tatsächlich im Haushalt vorgesehen Mitteln?
- Weshalb ist der angesetzte Betrag für 2021 30.000 Euro geringer als in den nachfolgenden Jahren?
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Hans Günter Eilenberger, Kreistagsmitglied
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