Sehr geehrter Herr Bortlisz-Dickhoff,
das Teilstück des Erftradweges zwischen Bedburg und Erftstadt gehört zum Radverkehrsnetz NRW. Zur Übernahme des Weges gibt es ja nun eine aktuelle Mitteilungsvorlage.
Uns erreichen allerdings immer wieder Informationen von Bürger*innen des Rhein-Erft-Kreises, dass Teile dieses Abschnittes Mängel aufweisen.
Wir bitten daher zur Sitzung des Verkehrsausschusses um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Wie werden in der Kreisverwaltung Schadensmeldungen behandelt, die Teilstücke betreffen, für die nicht der Rhein-Erft-Kreis unterhaltsverantwortlich ist?
- Wer ist auf den jeweiligen Streckenabschnitten unterhaltspflichtig? Hier wäre die Darstellung mittels einer Karte, auf der klar ersichtlich ist, wer für die einzelnen Teilstücke verantwortlich ist, sehr hilfreich. Diese könnte auch online den Bürger*innen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender