Antrag zum Personalausschuss am 27.08.2020: Abfrage Ergebnisse Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen

Sehr geehrter Herr Zylajew,

in der Sitzung des Personalausschusses am 27.08.2020 erbitten wir eine ausführliche Information über die letzte Abfrage in der Kreisverwaltung zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen.

Gemäß § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss er dabei festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, um die Gefährdungen zu beseitigen bzw. zu minimieren. Eine Gefährdung kann sich dabei durch verschiedene Aspekte ergeben. Zu beurteilen sind auch die Gefährdungen, die durch psychische Belastungen bei der Arbeit entstehen.

Psychische Belastungen sind erfassbare Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken.

Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung müssen die Merkmalsbereiche Arbeitsinhalt/-aufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung betrachtet werden.

  • Welche Ergebnisse hat die letzte Gefährdungsbeurteilung ergeben?
  • Welche Maßnahmen wurden davon abgeleitet?
  • Sind diese Maßnahmen umgesetzt worden? Wenn nicht, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Ingpeer Meyer, stv. Fraktionsvorsitzender

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