Antrag für Umweltausschuss am 11.03.2020: Flächenentwicklung zur Sicherung von Arbeitsplätzen

Sehr geehrter Herr Könen,

die SPD-Fraktion beantragt, zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie den Tagesordnungspunkt “Flächenentwicklung zur Sicherung von Arbeitsplätzen“ vorzusehen und die folgenden Beschlüsse zur Abstimmung zu stellen:

  1. Für die drei Gewerbe- und Industrieflächen, über die die Bürgermeisterkonferenz zur kurzfristigen Förderung des Strukturwandels Einvernehmen erzielt hat, sind unverzüglich Änderungsanträge zum Regionalplan zu stellen. Wir bitten um Bericht zum derzeitigen Sachstand.
  2. Die Verwaltung und die Mitglieder des Regionalrates werden beauftragt, für das Gewerbe- und Industriegebiet „Barbarahof“ die Aufnahme in den neuen Regionalplan zu beantragen.
  3. Für die Kraftwerksstandorte, die durch die jüngsten Beschlüsse zum Kohleausstieg bis 2030 nicht mehr genutzt werden, sind zusammen mit dem Betreiber Nutzungskonzepte zu erstellen.

Begründung:

Der Strukturwandel zum Erreichen der Klimaziele trifft das Rheinische Revier früher als die anderen Braunkohlereviere in der Bundesrepublik. Die vorgesehenen Gegenmaßnahmen zum Aufbau einer neuen nachhaltigen Wirtschaftsstruktur greifen jedoch eher erst mittelfristig.

Auch in der Vergangenheit waren die Städte des Kreises bei der Ansiedlung neuer Betriebe durchaus erfolgreich. Voraussetzung dafür sind geeignete Industrie- und Gewerbeflächen. Dies ist oft das größte Hindernis.

Die Bürgermeister/-innen des Kreises haben sich in der Wirtschaftsfördergesellschaft auf drei Flächen verständigt, zu denen vorrangig eine Änderung des Regionalplanes betrieben werden soll. Die Bezirksregierung hat grundsätzliche Bereitschaft bekundet, solche Verfahren einzuleiten. Nach unserer Kenntnis sind die Anträge derzeit noch nicht gestellt.

Zu den drei Flächen gehört auch das Gewerbe- und Industriegebiet „Barbarahof“ zwischen den Städten Hürth und Erftstadt. Zur allgemeinen Überraschung ist dieses Gebiet im ersten Plankonzept zum künftigen Regionalplan, das die Bezirksregierung kürzlich vorgestellt hat, nicht vorgesehen. Ein Vorziehen der Gebietsausweisung vor den zukünftigen Regionalplan ist damit nicht möglich, da sie den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht entsprechen würde. Wir bitten um Mitteilung der Gründe für die fehlende Ausweisung, soweit sie bekannt sind, und fordern gleichzeitig eine Korrektur dieser Planabsicht.

Für das Gelände des Kraftwerks Weisweiler in der Städteregion Aachen, das in 2030 ausläuft, ist unter der Regie von RWE, ZRR sowie der Städte Eschweiler und Stolberg ein detailliertes Nutzungskonzept erstellt worden. Die Standorte im Rhein-Erft-Kreis fallen teilweise früher aus der bergbaulichen Nutzung. Daher ist es bereits heute geboten, Konzepte und Planungen über die zukünftige Nutzung der Standorte zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Manfred Schellin, Kreistagsmitglied

3 Antworten zu “Antrag für Umweltausschuss am 11.03.2020: Flächenentwicklung zur Sicherung von Arbeitsplätzen”

  1. […] kommenden Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie stellt die SPD-Fraktion erneut einen Antrag, das Thema Flächenentwicklung in Niederaußem endlich gezielt anzugehen. Bereits in den […]

  2. […] kommenden Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie stellt die SPD-Fraktion erneut einen Antrag, das Thema Flächenentwicklung in Niederaußem endlich gezielt anzugehen. Bereits in den […]

  3. […] kommenden Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie stellt die SPD-Fraktion erneut einen Antrag, das Thema Flächenentwicklung in Niederaußem endlich gezielt anzugehen. Bereits in den […]

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