Antrag für Finanzausschuss am 27.02.2020: Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft

Sehr geehrter Herr Pohlmann,

die SPD-Fraktion reicht hiermit den Beschlussvorschlag und die Begründung zum Tagesordnungspunkt „Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft“ nach und beantragt folgenden Beschlussvorschlag zu Abstimmung zu stellen:

Der Finanzausschuss des Rhein-Erft-Kreises beschließt folgende Punkte und empfiehlt dem Kreistag:

Der Rhein-Erft-Kreis gründet zur Sicherung von bezahlbarem Wohnen eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft.

Hierzu wird ein Schlüssel zur Beteiligung der Kommunen erarbeitet. Entsprechend dieses Schlüssels werden die Kommunen gebeten Einlagen zu tätigen. Bauland wird bevorzugt.

Der Schlüssel muss der Quote bestehendem gefördertem Wohnungsbau zum Anteil an Berechtigten für einen Wohnberechtigungsschein Rechnung tragen, außerdem die Einwohnerzahl sowie die Beteiligung an sonstigen Gesellschaften, die geförderten Wohnungsbau aktuell durchführen.

Der Gesellschaftszweck dieser Wohnungsbaugesellschaft muss es sein, dass so viele Wohnungen im geförderten Preissegment angeboten werden, wie es Berechtigte für einen Wohnberechtigungsschein gibt.

Um diesen abzusichern, sollte die Wohnungsbaugesellschaft als kooperative und nicht-kommerziell organisierte Beteiligungsgesellschaft nach dem Vorbild der 152 Hausprojekte der „Mietshäuser Syndikat GmbH“ organisiert sein.

Um die Gesellschaft sofort starten zu können, werden nicht verausgabte Finanzmittel der Kosten der Unterkunft genutzt. In welchem Umfang, hängt von der Beteiligung der Städte ab und muss im Prozess bestimmt werden.

Begründung:

In der Sitzung des Kreistages vom 26.09.2019 wurde ein ähnlich lautender Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache 310/2019) durch die CDU-geführte Mehrheitskoalition mit Gründen abgelehnt, die nicht korrekt sind. Dies zeigen wir in diesem Antrag auf.

Natürlich bestehen bereits kommunale Wohnungsbaugesellschaften (bspw. die Erftland). Deren Gesellschaftszweck wurde jedoch teils deutlich umformuliert.

Es ist unbestritten, dass inzwischen in allen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises die Preise für Mietwohnungen, wie für Eigenheime explodieren. Dem kann nur durch die Implementierung eines günstigen Angebotes über öffentliche Förderung entgegengewirkt werden.

Wie die Hansestadt Hamburg müssen wir beginnen, massiv in die Ausweitung des Angebotes investieren.

Dieser Situation wird seit Jahren von den Städten des Rhein-Erft-Kreises, auch über seine Gesellschaften, nicht ausreichend Rechnung getragen. Dies ist den Preissteigerungen, die weiterhin 7% und mehr je Jahr betragen, zu entnehmen.

Dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend sind wir, als nächst höhere staatliche Institution, nun dazu verpflichtet einzugreifen.

Städte, die heute ihren Anteil an benötigtem Wohnungsbau erfüllen oder bereits am Bau von geförderten Wohnungen beteiligt sind, können durch kluge Gestaltung des Schlüssels (teilweise) ausgenommen werden. Die Städte können natürlich auch Flächen einbringen, was die Gesellschaft schneller handlungsfähig machen würde und den Städten so die Möglichkeit gibt, auf Standorte direkt Einfluss zu nehmen.

Um den Gesellschaftszweck abzusichern und nicht in Zukunft eine weitere Gesellschaft zu haben, von der (zeitweise) ein Kapitalrückfluss an die beteiligten Städte erwartet wird, anstatt in Zeiten des geringen Bedarfs schlicht weniger tätig zu sein, nutzen wir eine seit 20 Jahren etablierte Gesellschaftsstruktur.

Neben der Notwendigkeit als Politik das Grundrecht auf Wohnen für unsere Einwohner*innen sicherzustellen, darf nicht vergessen werden, dass die Kosten der Unterkunft mit ~90 Mio. Euro der größte Einzelposten im Haushalt des Kreises sind. Anstatt mit windigen Gutachten, die dann vor Gericht scheitern, auf dem Rücken der Betroffenen die Kosten zu drücken, können wir schlicht das Angebot erweitern und die Nachfrage bedienen. Das wir im Doppelhaushalt mutmaßlich über 10 Millionen Euro geplanter Mittel hierfür nutzen können, passt natürlich sehr gut.

Quellen:

Syndikat

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Ingpeer Meyer, stv. Fraktionsvorsitzender

Eine Antwort zu “Antrag für Finanzausschuss am 27.02.2020: Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft”

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.