„Gerade in den letzten Jahren haben wir eine zunehmende Zersplitterung der Parteienlandschaft erlebt. Dass die Landesregierung diese Entwicklung gänzlich zu ignorieren versuchte war aus meiner Sicht vollkommen unverständlich“ kommentiert Daniel Dobbelstein, Vorsitzender der Rhein-Erft-SPD, die Entscheidung des Gerichts.
„Die Landesregierung sollte besser ihre Energie darauf verwenden ihre Wahlkampfversprechen einzulösen. Stattdessen haben wir nun neben immer mehr Stau, fehlenden Lehrern und der dramatischen Einschränkung der Steuerfahndung auch noch einen unnötigen Verwaltungsgerichtsprozess“ zeigt sich Dagmar Andres, Vorsitzende der Rhein-Erft-SPD, sauer.
Die Rhein-Erft SPD hat schon immer betont, dass ein Wahlsystem, in dem Bürgermeister oder Landräte mit einem Bruchteil der abgegebenen Stimmen gewählt werden könnte, in höchstem Maße undemokratisch ist.
„Bei der Berechnung der Wahlkreise wird weiterhin getrickst. Warum richtet sich die Größe der Wahlkreise nicht weiterhin nach der Anzahl der Einwohner? Schwarz-Gelb will die Nicht-EU-Ausländer nicht mitzählen aber die unter 16-jährigen, die aber nicht wahlberechtigt sind. Da bleibt der Makel der Rumpfuscherei“, ist auch Dierk Timm, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis, unzufrieden.
Dass die Regelung zur Berechnung der Wahlkreise bestehen bleibt, könnte für einzelne Kommunen noch zum Problem werden.
Der schwarz-gelbe Plan, durch Tricksereien am Wahlgesetz mehr eigene Bürgermeister und Landräte zu sichern, ist gescheitert. Das Urteil ist ein Sieg für die Demokratie. Darüber freut sich die gesamte SPD an Rhein und Erft.