Antrag für den Sozialausschuss am 05.03.2020: Bildung und Teilhabe-Paket

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Rolle,

für die kommende Sitzung des Sozialausschusses beantragt die SPD-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag in einem eigenen Tagesordnungspunkt zur Abstimmung zu stellen:

  • Der Rhein-Erft-Kreis verpflichtet sich darauf, die Leistungen für Bildung und Teilhabe in möglichst großem Maße (80% der Berechtigten) den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zukommen zu lassen. 
  • Um dies zu erreichen, werden, unter Beachtung der genannten Daten (Anfrage der SPD-Fraktion zum selben Ausschuss), der Einsatz verwaltungsvereinfachender Mittel geprüft wie:
    • die Einführung einer Bildungskarte
    • die Einführung einer BuT-App
    • Informationen und ggfls. Aushändigung einer Bildungskarte/eines BuT-App- Zugangs mit Versendung des Bescheids
  •  Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsabschätzung zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (ggfls. mit persönlicher Ansprache) zu erstellen.

Begründung:

Es wird im Rahmen der an die Bundesagentur für Arbeit übermittelten Daten deutlich, dass es einem Großteil der Kommunen und Kreise nicht gelingt, die soziokulturellen Teilhabeleistungen an die leistungsberechtigten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu bringen. Die durchschnittliche Quote der bewilligten Anträge und festgestellten Ansprüche ist viel zu gering. Dies ist nicht akzeptabel.

Die Operationalisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums bedarf nachhaltiger Verbesserungen auf kommunaler und Kreisebene.

Die Daten geben einen Hinweis darauf, dass auf kommunaler Ebene unterschiedliche Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Teilhabeleistungen, mit unterschiedlichem Erfolg bezüglich der Zugänglichkeit und Reichweite, etabliert wurden.

Wichtige Elemente einer guten kommunalen Umsetzung scheinen danach vereinfachte Antragsverfahren (Global- und Allgemeinanträge), elektronische Abrechnungssysteme, kombiniert mit intensiver Informations-und Öffentlichkeitsarbeit (zum Teil in Form von individueller Assistenz) zu sein.

In vielen Studien wird attestiert, dass der „soziale Aufzug“ in Deutschland nicht mehr funktioniert. Exemplarisch verweisen wir auf die OECD Studie nach der dies nicht nur ein menschliches Desaster und damit eine moralische Bankrotterklärung ist, sondern der Verlust von immensen Potentialen für die Volkswirtschaft unsere wirtschaftliche Grundlage bedroht.

Daher müssen wir die Mittel, die zur Verfügung stehen, auch die zur Lernförderung, niedrigschwellig ermöglichen. Wir müssen zudem sicherstellen, dass die Leistungen zur Finanzierung des Mittagessens in KiTa und Schule, Eigenanteile zur Schülerbeförderung und Unterstützung bei Schulbedarfen auch Bezieher von Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Kinderzuschlag erreichen.

Es muss möglich sein, die durch das „Starke-Familien-Gesetz“ bereits ermöglichten Vereinfachungen des Verwaltungsapparates auch an die Familien zu bringen.

Infografik zum starke Familine Gesetz
Bild: colourbox

 

Quellen:

https://www.oecd-ilibrary.org/social-issues-migration-health/broken-elevator-how-to-promote-social-mobility_9789264301085-en

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Helmut Halbritter, Kreistagsmitglied

Fadia Faßbender, Kreistagsmitglied

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