Sehr geehrter Herr Könen,
mit Mail vom 29. Januar 2019 und 02. September 2019 hat Herr Marzellus Boos sich an den Landrat gewandt. In seiner ersten Kontaktaufnahme schildert er großflächige Rodungsmaßnahmen an der Hecke, die den Golfplatz „Am alten Fließ“ vom neben der L213 verlaufenden Radweg trennt. Mit seiner zweiten Mail wirft Herr Boos die Frage nach der Sinnhaftigkeit und Genehmigungsfähigkeit einer Nachpflanzung mit Kirschlorbeer in diesem Bereich auf.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Verwaltung die Eingabe des Bürgers bekannt? Falls ja, wurde ihr nachgegangen?
- Von wem wurden die Rodungs-/Beschnittarbeiten an der Hecke veranlasst?
- Wie beurteilt die Verwaltung den ökologischen Wert der beschnittenen Hecke? Ist dieser Wert nach Einschätzung der Verwaltung beeinträchtigt worden?
- Bestand für den Eigentümer eine Melde- bzw. Genehmigungspflicht für Arbeiten wie sie der Bürger angezeigt hat? Falls ja, wurde eine entsprechende Genehmigung erteilt und/oder Absprachen bzgl. der Arbeiten eingehalten?
- Entsprechen die bisherige und die aktuelle Gestaltung im Randbereich des Golfplatzes dem landespflegerischen Begleitplan, der in der Eingabe thematisiert wird? Wie kontrolliert die Verwaltung Umsetzung und Einhaltung entsprechender Vorgaben?
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender