Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Rolle,
da die im Rhein-Erft-Kreis ansässigen Betreuer gem. § 10 des VBVG (Vormünder- u. Betreuervergütungsgesetz) verpflichtet sind, eine jährliche Mitteilung an den Rhein-Erft-Kreis zu erstellen (an Eides statt), beantragt die SPD-Fraktion die Beantwortung folgender Fragen, gerne auch schriftlich vorab:
- Wie viele Betreuer gibt es im Rhein-Erft-Kreis?
- Wie viele Betreuungen wurden, geschlüsselt für die letzten 3 Jahre, im Rhein-Erft-Kreis durchgeführt?
- Zu 2.) ist bitte aufzuschlüsseln, wie viele davon in Heimen bzw. außerhalb von Heimen durchgeführt wurden.
- Wie viele Betreuer aus dem Rhein-Erft-Kreis betreuen Personen außerhalb des Rhein-Erft-Kreises?
- Wie viele Betreuungen gehen zu Lasten der öffentlichen Hand und wie viele Betreute müssen aufgrund Vermögen diese selber entrichten?
- Wie hoch ist die jährliche Bruttosumme, die die gemeldeten Betreuer, geschlüsselt nach den letzten 3 Jahren, angegeben haben?
- Gibt es Richtlinien, wie viele Betreuungen ein Betreuer übernehmen kann, ohne dass die Qualität darunter leidet?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Helmut Halbritter, Kreistagsmitglied