Anfrage zur Sitzung des Sozialausschusses am 28.08.2019: Betreuer*innensituation im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Rolle,

da die im Rhein-Erft-Kreis ansässigen Betreuer gem. § 10 des VBVG (Vormünder- u. Betreuervergütungsgesetz) verpflichtet sind, eine jährliche Mitteilung an den Rhein-Erft-Kreis zu erstellen (an Eides statt), beantragt die SPD-Fraktion die Beantwortung folgender Fragen, gerne auch schriftlich vorab:

  1. Wie viele Betreuer gibt es im Rhein-Erft-Kreis?
  2. Wie viele Betreuungen wurden, geschlüsselt für die letzten 3 Jahre, im Rhein-Erft-Kreis durchgeführt?
  3. Zu 2.) ist bitte aufzuschlüsseln, wie viele davon in Heimen bzw. außerhalb von Heimen durchgeführt wurden.
  4. Wie viele Betreuer aus dem Rhein-Erft-Kreis betreuen Personen außerhalb des Rhein-Erft-Kreises?
  5. Wie viele Betreuungen gehen zu Lasten der öffentlichen Hand und wie viele Betreute müssen aufgrund Vermögen diese selber entrichten?
  6. Wie hoch ist die jährliche Bruttosumme, die die gemeldeten Betreuer, geschlüsselt nach den letzten 3 Jahren, angegeben haben?
  7. Gibt es Richtlinien, wie viele Betreuungen ein Betreuer übernehmen kann, ohne dass die Qualität darunter leidet?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Helmut Halbritter, Kreistagsmitglied

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