Anfrage zur Sitzung des Sozialausschusses am 06.11.2019 – Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Rolle,

Im Januar 2018 stellte das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik eine kommunale Pflegeplanung für den Rhein-Erft-Kreis gemäß § 7 Alten- und- Pflegegesetz NRW (APG NRW) vor.

Nach Darstellung der Lage im Kreis und der Prognose für die nächsten Jahre, werden Handlungsempfehlungen aufgelistet, die helfen sollen, den Rhein-Erft-Kreis demographiefest zu machen.

Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen, damit ein Einblick entsteht, in wie weit der Rhein-Erft-Kreis mit Hilfe der Empfehlungen bessere Versorgungsstrukturen für die Menschen in unserem Kreis auf den Weg gebracht hat:

  1. Da die demografische Entwicklung den Ausbau aller ambulanten und stationären Strukturen erforderlich macht, soll der Kreis Anbietern Anregungen zur Angebotsentwicklung geben, Planungsgrundlagen zur Verfügung stellen und die Ausrichtung der Angebotsentwicklung steuern (S. 8.2 Handlungsempfehlung, Seite 107, Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis). In welcher Weise war der Kreis hier tätig und hat die Angebotsentwicklung im Kreis gesteuert?
  2. Angebote, die wohnortnah konzipiert sind (Wohnen, Tagespflege (besonderer Mangel in Erftstadt und Bedburg), Hilfe bei Demenz und Begegnungsangebote), sollen in jeder Kommune vorhanden sein. Wie ist die Entwicklung und der aktuelle Sachstand?
  3. Ein Ausbau der eigenständigen Kurzzeitpflege soll angestrebt werden. Gibt es dazu einen neuen Sachstand?
  4. Sorgenkind in vielen Kommunen ist ein bedarfsgerechter Ausbau der ambulanten Pflege.  Gab es hierzu Konferenzen oder runde Tische, damit hier ein Austausch stattfinden kann und Lösungsansätze gemeinsam mit Hilfe des Kreises erarbeitet werden konnten?
  5. Hat sich die Zahl der ambulant betreuten Wohngemeinschaften erhöht?
  6. Die Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote sollte fortlaufend aktualisiert und der Entwicklung der älteren Bevölkerung und der Pflegebedarfe gegenübergestellt werden. Langfristige Planung soll zu einer verbesserten Versorgungslage beitragen.  Welche geeigneten Schritte hat der Kreis unternommen, damit eine verbesserte Versorgungslage herbeigeführt wird?
  7. Die Fortführung der Pflegeplanung soll durch Arbeitsgruppen begleitet werden, die von der Pflegeplanung des Kreises moderiert wird und der Ansprechpartner aus den Städten, der Pflegekassen und der kommunalen Beratungsstellen angehören sollen. Haben diese Arbeitsgruppen stattgefunden?
  8. Die kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis sollte gem. § 7 Abs. 2 APG NRW in einen fortlaufenden Austausch mit den angrenzenden Gebietskörperschaften eingebunden werden?  In welcher Art und Weise hat der Austausch stattgefunden?
  9. Wird der Rhein-Erft-Kreis 2020 die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung selber durchführen oder wieder das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik damit beauftragen?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung des Fragenkataloges bis spätestens zur Sitzung des Sozialausschuss am 06.11.2019, gerne vorab schriftlich.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Iris Heinisch, Kreistagsmitglied

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