Sehr geehrter Herr Kreuzberg,
die SPD-Fraktion beantragt, zur o.g. Sitzung den Tagesordnungspunkt
„Strukturwandel“
auf die Tagesordnung zu nehmen.
Folgender Beschluss soll zur Abstimmung gestellt werden:
Der Rhein-Erft-Kreis begrüßt ausdrücklich, dass es der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KOM WSB) gelungen ist, einen Konsens über einen geordneten Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland zu erzielen.
Festzuhalten ist: Nordrhein-Westfalen ist ein Industrieland. Dies verdanken wir gerade auch den Beschäftigten in den Kohlerevieren. Wir erwarten daher von der Bundes- und Landesregierung, dass diese die Empfehlungen der Kommission in einer Weise umsetzt, die den Industriestandort NRW im Rhein-Erft-Kreis nicht gefährdet. In diesem Zusammenhang sind die von der Kommission benannten Kriterien für einen gelingenden Strukturwandel ausdrücklich zu begrüßen. Sie müssen der Maßstab für alle politischen Entscheidungen werden.
Auf Grundlage der Empfehlungen der KOM WSB müssen nun der Bund und das Land NRW einen verlässlichen Rahmen für einen gelingenden Strukturwandel im Rheinischen Revier schaffen.
Strukturwandel heißt für uns nicht, dass industrielle Strukturen abgebaut, sondern dass diese weiterentwickelt werden, um gute und tariflich abgesicherte Arbeitsplätze zu erhalten.
Bund und Land müssen hierfür langfristige und auskömmliche Investitionen bereitstellen, die ein regionales Wirtschaftswachstum ermöglichen.
Dabei müssen vor allem die Belange der Arbeitnehmer*innen in der Kraftwerken und Tagebauen berücksichtigt werden, aber auch die Interessen der vor Ort betroffenen Kommunen.
Für das Rheinische Revier heißt das konkret, dass die Städte und Gemeinden deutlich stärker als bisher in die Planung und Umsetzung der regionalen Strukturentwicklung eingebunden werden müssen.
Der Strukturwandel startet im Rhein-Erft-Kreis – und zwar schneller als gedacht!
Die KOM WSB empfiehlt der Bundesregierung bereits bis zum Jahr 2022 Braunkohlekraftwerke mit einer Kapazität von rund drei Gigawatt abzuschalten. Da die dafür notwendigen Kraftwerksabschaltungen zum größten Teil im Rheinischen Revier erfolgen, wird dies sehr schnell tiefgreifende Auswirkungen insbesondere auf den Tagebau Hambach haben.
Keine Region in Deutschland wird so schnell so intensiv von den Empfehlungen der KOM WSB betroffen sein, wie der Rhein-Erft-Kreis.
Dabei gibt es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der „Ausstiegsgeschwindigkeit“ aus den bestehenden Betriebsplänen und der Zeitspanne, die für einen gelingenden Strukturwandel in den betroffenen Kommunen zur Verfügung steht. Aus diesem Grund muss es ebenso einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Höhe der finanziellen Unterstützung für das Rheinische Revier und den reduzierten Laufzeiten der hiesigen Tagebaue und Kraftwerke geben. Diese Unterstützung muss für die Region und die Menschen, die dort leben, erfolgen.
Für uns heißt das: Dort, wo von den bisher gültigen Zeitplänen abgewichen wird, muss der Strukturwandel auch zuerst und umfassend finanziell unterstützt werden.
Der Rhein-Erft-Kreis und seine unmittelbar vom beschleunigten Kohleausstieg betroffenen Kommunen, müssen jetzt schnell zu einer gemeinsamen Strategie hinsichtlich der Gestaltung eines erfolgreichen Strukturwandels in unserer Region kommen.
Planungssicherheit schaffen
Die Kommunen im Bereich der Tagebaue und Kraftwerke sowie die Beschäftigten brauchen Planungssicherheit. Deshalb müssen sich der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag dazu verpflichten, den Strukturwandel im Rheinischen Revier langfristig zu unterstützen. Die Verpflichtung zur Förderung der unterschiedlichen Strukturwandel-Maßnahmen gibt den vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen die dringend benötigte Planungssicherheit.
Die durch diesen Vertrag entstehende Mithaftung von Bund und Land stärkt darüber hinaus auch den gesamtgesellschaftlichen Konsens und unterstreicht die Tatsache, dass die Energiewende nunmehr als ein wirtschaftliches, ökologisches und soziales Projekt definiert wird.
Ebenso fordern wir ein umfassendes Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KOM WSB), welches verlässliche Bedingungen für Investitionen in die Infrastruktur und den Strukturwandel schafft. Zunächst sollen umgehend finanzielle Mittel für die Planung bereitgestellt werden. Es sollen auch Projekte außerhalb der üblichen Planungs- und Finanzierungssystematik (z.B. Bundesverkehrswegeplan) geplant bzw. realisiert werden können.
Absicherung der Arbeitnehmer*innen
Für uns haben die Interessen der Arbeitnehmer*innen in den Kraftwerken und Tagebauen höchste Priorität. Sowohl die Bundesregierung als auch das RWE sind den Menschen gegenüber in der Pflicht, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren, die sicherstellen, dass niemand im Zuge des Kohleausstiegs ins Bergfreie fällt.
Uns geht es dabei um mehr, als die notwendigen Zahlungen von Ausgleichsmitteln an die aktuelle Mitarbeiterschaft. Es muss vielmehr ein verlässlicher und zukunftsorientierter Rahmen geschaffen werden, der zum einen Ausbildungskapazitäten sichert und die Qualifizierung von Arbeiternehmer*innen ausbaut und zum anderen eine ambitionierte Strategie zur regionalen Fachkräftesicherung entwickelt und umsetzt. Hier muss sich der Rhein-Erft-Kreis mit seinem Jobcenter und der Agentur für Arbeit umfassend einbringen.
Industriepolitische Relevanz
Im Gegensatz zu allen anderen Braunkohlerevieren spielt das Rheinische Revier eine zentrale Rolle hinsichtlich der Versorgungssicherheit, Preisstabilität und Netzstabilität der direkt angegliederten energieintensiven Industrien, wie z.B. Aluminium oder Chemie. Die Bundesregierung muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass beim Kohleausstieg Strompreisstabilität und Versorgungssicherheit gewahrt bleiben.
Mitverantwortung des RWE
Sollte das RWE Entschädigungszahlungen durch den Staat erhalten, müssen diese an eine Kapitalbindung für die Region gekoppelt werden. So muss das RWE beispielsweise verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil der Kompensationszahlungen wieder in das Rheinische Revier zu reinvestieren. Darüber hinaus müssen für die Rekultivierung und die „Langzeit-Lasten“ Regelungen getroffen werden, die für die Region und die Anrainerkommunen weder finanzielle, noch ökologische oder anderweitige Nachteile zur Folge haben. Die Anwohner*innen aus dem Umfeld der Tagebaue haben in den zurückliegenden Jahrzehnten genug persönliche Beeinträchtigungen ertragen.
Ebenso erwarten wir vom RWE, dass es seiner regionalen Verantwortung gerecht wird, indem es sich auch weiterhin in der Region unternehmerisch engagiert.
Vorstellbar sind langfristige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Landes- und Bundesregierung und dem Konzern, die diese Ziele finanziell im Interesse der Region, des Konzerns aber vor allem der Beschäftigten absichert. Diese neue Planungssicherheit für Konzern und Beschäftigte bietet eine verlässliche Perspektive für die Region und ihre Kommunen, wenn auch die zukünftigen Pflichten der Unternehmen rechtssicher vertraglich festgestellt werden.
Ein gelingender Strukturwandel braucht eine Strategie
Eine zwar lange, aber bisher unzureichend abgestimmte Liste mit Projektvorschlägen reicht bei weitem nicht aus, um einen erfolgreichen Strukturwandel zu gestalten. Wir brauchen stattdessen ein integriertes Konzept zur regionalen Strukturentwicklung, in welchem konkrete Entwicklungsziele ausformuliert werden.
Nur mit einer solchen strategischen Herangehensweise lassen sich transparente Kriterien für die Entwicklung und Bewertung von Projektideen entwickeln, auf deren Grundlage ein zielgerichteter Katalog mit konkreten Meilensteinen und priorisierten Maßnahmen aufsetzen muss, der dann als verbindlicher Leitfaden für die Umsetzung des Strukturwandels im Rheinischen Revier dient.
Ohne eine in sich konsistente Entwicklungsstrategie und eines darauf beruhenden Regionalen Strukturentwicklungskonzeptes als Orientierungsrahmen, wird der bisherige Ansatz der Landesregierung, lediglich auf Förderkulissen mit ihren Calls zu setzen, wohl eher zu zufälligen unsystematischen Ergebnissen führen und nicht etwa zu einer erfolgreichen regionalen Entwicklung. Gerade die in den nächsten drei Jahren vorgesehenen Kapazitätsabschaltungen entfalten für aber viele Kommunen im Rheinischen Revier einen so hohen Veränderungsdruck, dass hier eine kluge Entwicklungsstrategie zügig erarbeitet werden muss.
Eine Agentur für eine gemeinsame Regionalentwicklung!
Die angestrebte regionale Strukturentwicklung braucht eine effektive Arbeitsstruktur. Dazu ist eine Institution notwendig, die sowohl über Entscheidungs- als auch über Durchsetzungskompetenzen verfügt. Insbesondere muss dies für die Bereiche der Strategieentwicklung, der Mittelvergabe und der operativen Realisierung der Entwicklungsziele innerhalb der Region gelten.
Wir fordern deshalb den Ausbau der Zukunftsagentur Rheinisches Revier zu einer wirklichen „Regionalen Entwicklungs- und Förderungsagentur“.
Die vom Strukturwandel betroffenen Kommunen sind durch einen neu einzurichtenden „Kommunalen Beirat“ deutlich intensiver als bisher in die Ausarbeitung eines regionalen Konsenses innerhalb der ZRR einzubeziehen.
Weder der Zweckverband Aachen, noch der Köln-Bonn e.V., noch die Metropolregion Rheinland können diese Aufgabe übernehmen, weil sie jeweils nicht für das ganze Revier sprechen können und auch nur eine Minderheit ihrer Mitgliedskommunen überhaupt unmittelbar vom Strukturwandel betroffen ist.
Schnelle Sichtbarkeit der Maßnahmen
Die Kommission skizziert einen Ausstiegspfad, der insbesondere das Rheinische Revier vor große Herausforderungen stellt. Um die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen und einer „Endzeitstimmung“ in den Tagebau-Kommunen entgegenzuwirken, muss das vorgesehene Sofortprogramm allem voran die Kommunen auskömmlich finanziell unterstützen, die vom Kohleausstieg zuerst betroffen sind.
Dazu gehört für uns auch, dass zügig realisierbare „Leuchtturm-Projekte“ wie z.B. der Mobilitätshafen Kerpen, der Ausbau des virtuellen Kraftwerks in Elsdorf Heppendorf (i.E.S.i. Factory) oder der Bau eines Salzspeicherkraftwerks in Niederaußem schnellstmöglich von Bund und Land finanziert werden. Das würde die Chancen des Strukturwandels vor Ort sofort sichtbar werden lassen und so den Menschen in den betroffenen Regionen Zuversicht auf eine gute und gesicherte Zukunft geben.
Wir brauchen Sonderregelungen für die betroffenen Kommunen!
Wenn bis zum Jahr 2022 massiv Kraftwerkskapazitäten im Rheinischen Revier abgeschaltet werden, bleiben vermutlich nur noch Monate statt Jahre, um hier bei uns im Rhein-Erft-Kreis auf diesen Wandel reagieren zu können. Der Faktor Zeit ist deshalb vielleicht noch entscheidender für das Gelingen des Strukturwandels, als der Faktor Geld. Bund und Land müssen aus diesem Grund unverzüglich Maßnahmen auf den Weg bringen, die die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Kommunen im Rheinischen Revier deutlich und sofort spürbar beschleunigen.
Deshalb fordern wir das Land und die Bezirksregierungen auf, für diejenigen Städte und Gemeinden, die besonders und unmittelbar vom Strukturwandel betroffenen sind, Sonderregelungen im Hinblick auf neue Flächen zu entwickeln.
Jetzt gemeinsam handeln!
Vor Ort müssen sich alle politischen Verantwortlichen spätestens jetzt über ihre Verantwortung bewusst sein. Es gibt keinen schwarzen, roten, grünen oder gelben Strukturwandel. Es gibt nur einen gelingenden Strukturwandel oder einen Strukturbruch mit dem Verlust von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und Wohlstand. Der zu gestaltende Strukturwandel ist die politische Strategie des nächsten Schrittes der Energiewende, die ein soziales, gesellschaftliches und wirtschaftliches Projekt darstellt. Erst durch den Strukturwandelprozess werden die Ziele des Klimaschutzes mit den Zielen Erhalt von Beschäftigung in der Industrie, Erhalt regionaler Wertschöpfungsketten und bezahlbarer, versorgungssicherer Energieversorgung in Einklang gebracht.
In diesem Sinne erwarten wir Zusammenarbeit, Solidarität und Teamwork, statt Machtspielchen und Kirchturmsdenken. Wir wollen daran mitarbeiten, dass jetzt alle Akteure an einem Strang ziehen, damit der Strukturwandel für NRW zur großen Chance werden kann.
Packen wir es an! Gemeinsam!
Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf:
(1) Die Empfehlungen der KOM WSB in einem gesetzlichen Rahmen umfassend zu regeln, welcher in den nächsten 20 Jahren verlässliche Bedingungen für Investitionen in die Infrastruktur und den Strukturwandel in den betroffenen Regionen schafft.
(2) Darüber hinaus müssen sich der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag dazu verpflichten, den Strukturwandel im Rheinischen Revier und an den Steinkohlekraftwerksstandorten langfristig zu unterstützen.
(3) Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen streben vertragliche Vereinbarungen mit dem Konzern RWE an, die dauerhaft die Rechte der Beschäftigten ebenso absichert, wie Reinvestitionspflichten etwaiger Entschädigungszahlungen, die Schaffung neuer regionaler Wertschöpfungsketten und Entwicklung neuer industrieller Kerne sowie der Energieerzeugung in den betroffenen Regionen.
(4) Die Rahmenbedingungen für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren in den betroffenen Revieren zu schaffen.
(5) Sicher zu stellen, dass auch Projekte außerhalb der üblichen Planungs-, Bewertungs- und Finanzierungssystematik des Bundes (z.B. Bundesverkehrswegeplan) geplant und gefördert werden können.
(6) In allen für den Strukturwandel relevanten Förderprogrammen des Bundes einen entsprechenden Anteil zur Förderung entsprechender Maßnahmen und Projekten in den betroffenen Revieren vorzusehen.
(7) Darauf zu achten, dass die Reviere und Regionen, wo als erstes und in einem besonderen Umfang von den bisher gültigen Zeitplänen abgewichen wird, der Strukturwandel auch zuerst und umfassend finanziell unterstützt wird.
(8) Entsprechend der Empfehlungen der KOM WSB geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere für die energieintensiven Industrien Strompreisstabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
(9) In gemeinsamer Verantwortung mit dem Unternehmen RWE sicherzustellen, dass die Interessen der Beschäftigten, während des gesamten Auslaufpfads gewahrt bleiben und ausreichende Mittel für entsprechende Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. APG-Braunkohle) bereitgestellt werden.
(10) In den Verhandlungen über mögliche Entschädigungen und Anpassungsmaßnahmen mit dem RWE zu Vereinbarungen zu gelangen, welche sicherstellen, dass das Unternehmen einen angemessenen Anteil möglicher staatlicher Zahlungen wieder im Rheinischen Revier reinvestiert.
(11) Sicher zu stellen, dass spätere Rechtsänderungen des Umwelt- und Planungsrechts (wie z.B. das Klimaschutzgesetz oder das nationale Luftreinhalteprogramm) das erzielte Ergebnis der Kommission nicht gefährden oder unterlaufen.
Der Kreistag fordert vom Unternehmen RWE:
(12) Sich weiterhin als Partner in der Region aufzustellen und mit entsprechenden Geschäftsmodellen auch weiterhin in der Region unternehmerisch tätig zu bleiben und somit neue Wertschöpfung in der Region zu betreiben.
(13) Im Falle von staatlichen Kompensationszahlungen einen relevanten Teil der erhaltenen Mittel wieder in Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu investieren.
(14) Sich zu verpflichten, die alten Kraftwerksstandorte zeitnah zurück zu bauen und gemeinsam mit den Kommunen die Kraftwerksstandorte im Rahmen einer Projektgesellschaft für Innovationen, Gewerbe- und Industrieflächen zu entwickeln.
(15) Seiner Rolle als Besitzer großer Flächen in dem Sinne gerecht zu werden, dass es gerade für Kommunen und Landwirte, die von möglichen Flächenveränderungen im Rahmen der Änderung von Betriebsabläufen der Tagebaue betroffen sind, alternative Flächen aus seinem Bestand anbietet.
Der Kreistag fordert die Landesregierung auf:
(16) Umgehend mit den vom Strukturwandel unmittelbar betroffenen Kommunen ein Regionales Strukturentwicklungskonzept auf den Weg zu bringen, welches konkrete Entwicklungsziele benennt, Prioritäten formuliert, Meilensteine definiert, transparente Kriterien zur Bewertung von Projektideen entwickelt und einen zielgerichteten Maßnahmenkatalog festlegt. Die Anforderungen an einen gelingenden Strukturwandel sind so anspruchsvoll, dass das Instrument klassischer „Förderkulissen“ hier nicht greift.
(17) Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) zu einer wirklichen „Regionalen Entwicklungs- und Förderungsagentur“ auszubauen und sie in Abstimmung mit den beiden Bezirksregierungen mit Kompetenzen für die Bereiche der Strategieentwicklung, der Mittelvergabe und der operativen Realisierung der Entwicklungsziele innerhalb der Region auszustatten. Es gilt das Prinzip: Ein Land, ein Revier, eine Strategie, eine Entwicklungsagentur.
(18) Die unmittelbar betroffenen Kommunen über einen Kommunalen Beirat besser in die Arbeit der Zukunftsagentur (ZRR) einzubinden und die Verantwortungsbereiche von Kommunen und Land schlüssig und vertrauensvoll aufeinander abzustimmen.
(19) Bei der Umsetzung des Regionalen Strukturentwicklungskonzeptes sind neben den Kommunen auch teilregionale Akteure im Bereich der Tagebaue und Kraftwerke, wie z.B. „Terra Nova“ mit einzubeziehen.
(20) Für das Rheinische Revier ein Konzept zur Unterstützung des Strukturwandels im Rahmen des Kohleausstieg zu entwickeln und finanziell abzusichern.
(21) Eine zeitliche und finanzielle Priorisierung der Strukturförderung in den Kommunen vorzunehmen, die von den vorgesehenen Kapazitätsabschaltungen bis 2022 in besonderer Weise betroffen sind.
(22) Für die Kommunen, die von Einbrüchen bei Gewerbe- und Einkommenssteuer oder auch besonderen Beeinträchtigungen ihrer Entwicklungsmöglichkeiten betroffen sind, entsprechende Kompensations- und Fördermaßnahmen zu entwickeln.
(23) Für das Rheinische Revier eine Revierbeauftragte* zu berufen, welche das Vertrauen der Betroffenen im Revier und den betroffenen Regionen genießt und von der Landesregierung mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet wird.
(24) Einen Vorrangplan für das Rheinische Revier zu entwickeln, mit dem Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigt werden.
(25) Geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zu finanzieren, um kurzfristig die Planungs- und Genehmigungskapazitäten bei den Bezirksregierungen, der ZRR und insbesondere bei den unmittelbar vom Strukturwandel betroffenen Kommunen zu verbessern.
(26) Dabei auch zu prüfen, wie möglicherweise Planungs- und Genehmigungsprozesse in Planungsverbünden und anderen Sonderregelungen beschleunigt und effektiver gestaltet werden können.
(27) Ein Sonderprogramm zu entwickeln, welches den betroffenen Kommunen eine zügige Erschließung notwendige Entwicklungsflächen ermöglicht.
(28) Mit Landes- und Bundesmitteln einen „Grundstückfinanzierungsfonds“ einzurichten, damit die betroffenen Kommunen Flächen von Dritten kaufen können.
(29) Gemeinsam mit dem RWE ein Konzept zu entwickeln, welches es ermöglicht, geeignete Flächen schneller aus dem Bergrecht entlassen zu können.
(30) Mit der Bundesanstalt für Arbeit Strategien und Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Qualifizierung und Fachkräftesicherung für die vom Strukturwandel betroffenen Regionen zu entwickeln.
(31) Gemeinsam mit dem Unternehmen RWE unverzüglich Klarheit zu schaffen, in welcher Art und Weise sich die Laufzeiten von Tagebauen und Kraftwerken und damit auch mögliche Betriebspläne und Leitentscheidungen verändern werden.
(32) Dabei auch die „Langzeit-Lasten“ und Rekultivierungspläne so abzusichern, dass der Region bzw. den betroffenen Kommunen weder finanzielle, ökologische, noch andere Nachteile entstehen.
(33) Sicher zu stellen, dass alle vom Bund an das Land NRW gezahlten Mittel im Rahmen der Empfehlungen der KOM WSB eins zu eins für die Förderung des Strukturwandels in den betroffenen Regionen und Kommunen verwandt werden.
Der Kreistag fordert den Landrat auf:
(34) Die in diesem Antrag aufgestellten Forderungen in geeigneter Weise nicht nur an die Bundes- bzw. Landesregierung und das RWE heranzutragen, sondern sie auch in allen Gremien, die für den Strukturwandel relevant sind und in denen er den Kreis vertritt, zum Gegenstand der Beratungen zu machen.
(35) Die den Rhein-Erft-Kreis betreffenden Bundes- und Landtagsabgeordneten um Unterstützung der Forderungen aus diesem Antrag zu bitten.
(36) Gemeinsam mit den im Rhein-Erft-Kreis betroffenen Kommunen eine gemeinsame Strategie zu folgenden Fragen zu entwickeln:
- Zielvorgaben für ein Regionales Strukturentwicklungskonzept.
- Erarbeitung einer Strukturentwicklungsstrategie für den Rhein-Erft-Kreis und diejenigen Kommunen innerhalb des Kreisgebiets, die vom Strukturwandel betroffen sind.
- Aufbau einer Arbeits- und Koordinierungsstruktur mit den Kommunen des Umfelds des Tagebaus Hambach.
(37) Gemeinsam mit der Verwaltung dem Kreistag eine Einschätzung der Auswirkungen des Strukturwandels auf den Rhein-Erft-Kreis vorzulegen.
(38) Gemeinsam mit der Verwaltung dem Kreistag ein strategisches Handlungskonzept zur Gestaltung des Strukturwandels im Rhein-Erft-Kreis vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
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