Gesundheitsausschuss: Geburtshilfe- und Krankenhaussituation im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Hermes,

wir beantragen die Beantwortung folgender Fragen zur kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses.

Falls möglich bitten wir bereits vorab um schriftliche Mitteilung der Antworten.

  • Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Krankenhaus als bedarfsnotwendig und damit als sicherstellungszuschlagsfähig gilt?
  • Bitte benennen Sie für alle Krankenhäuser im Kreisgebiet, ob eine Bedarfsnotwendigkeit vorliegt oder vorliegen könnte, und falls nicht, begründen Sie dies soweit möglich.
  • Wurden bereits Anträge zum Erhalt von Sicherstellungszuschlägen durch Krankenhäuser im Kreisgebiet gestellt?
  • Wie muss eine Kooperation zwischen Krankenhäusern aussehen, um Förderungen aus dem Bundesstrukturfond, der mit dem PpSG vom 01.01.2019 aufgelegt wurde, erhalten zu können?
  • Gibt es im Kreisgebiet Krankenhäuser, die derartige Kooperationen eingegangen sind?
  • Unterstützt der Kreis aktuelle Gespräche zur Gründung weiterer Kooperationen, insbesondere um einen gewissen Einfluss auf die Ausgestaltung der Kooperationen zu haben?

 

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Fadia Faßbender, Kreistagsabgeordnete

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