Sehr geehrter Herr Hermes,
wir beantragen die Beantwortung folgender Fragen zur kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses.
Falls möglich bitten wir bereits vorab um schriftliche Mitteilung der Antworten.
- Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Krankenhaus als bedarfsnotwendig und damit als sicherstellungszuschlagsfähig gilt?
- Bitte benennen Sie für alle Krankenhäuser im Kreisgebiet, ob eine Bedarfsnotwendigkeit vorliegt oder vorliegen könnte, und falls nicht, begründen Sie dies soweit möglich.
- Wurden bereits Anträge zum Erhalt von Sicherstellungszuschlägen durch Krankenhäuser im Kreisgebiet gestellt?
- Wie muss eine Kooperation zwischen Krankenhäusern aussehen, um Förderungen aus dem Bundesstrukturfond, der mit dem PpSG vom 01.01.2019 aufgelegt wurde, erhalten zu können?
- Gibt es im Kreisgebiet Krankenhäuser, die derartige Kooperationen eingegangen sind?
- Unterstützt der Kreis aktuelle Gespräche zur Gründung weiterer Kooperationen, insbesondere um einen gewissen Einfluss auf die Ausgestaltung der Kooperationen zu haben?
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Fadia Faßbender, Kreistagsabgeordnete
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