Ab dem 1.November 2018 besteht in Deutschland die Möglichkeit eine sogenannte Musterfeststellungsklage einzureichen. Damit können Verbände ein Musterverfahren gegen Konzerne anstrengen und somit einfache Verbraucher vom Prozessrisiko entlasten. Dafür hat sich die SPD lange stark gemacht und damit durchgesetzt, dass derjenige Recht bekommt, der Recht hat und das ohne Prozessrisiko.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC wird sofort am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden.
Den Vorsitzenden der SPD-Kreistagsfraktion und ihr verkehrspolitischer Sprecher, Dierk Timm, freut das sehr:
„Dies ist eine gute und wichtige Nachricht für die betrogenen Dieselkunden. Ich appelliere an alle getäuschten VW-Kunden sich in das Klageregister einzutragen, damit sie später leicht ihre Ansprüche geltend machen können und die Verjährung gehemmt wird. Ich gehe davon aus, dass die Autokonzerne sich jetzt endlich ihrer Verantwortung stellen und die betroffenen Kunden ordentlich entschädigen oder ihre Fahrzeuge aufrüsten.“
Zum Sinneswandel der Union bei diesem Thema erklärt Timm:
„Noch im Oktober 2016 haben CDU und CSU in einem Fraktionsbeschluss klargestellt, dass sie die Musterfeststellungsklage ablehnen. Dieser Beschluss wurde auch vom Abgeordneten Kippels mitgetragen. Ohne diesen Widerstand hätten die Verbraucher schon vor Jahren ihr Recht durchsetzen können. Es ist schön, dass Herr Kippels und seine Unionskollegen diesen Widerstand endlich aufgegeben haben. Sich aber nun öffentlich als Retter der betrogenen Verbraucher hinzustellen, während man jahrelang die Betrügerkonzerne vor Klagen beschützte, ist scheinheilig.“
Der Landtagsabgeordneten Guido van den Berg, Vorsitzender der Rhein-Erft-SPD, betont:
„Der lange Atem der SPD hat sich gelohnt. Gegen den Widerstand der Union haben wir die Musterfeststellungsklage durchgesetzt. Wenn Verkehrsminister Scheuer (CSU) es schon nicht schafft, die Autokonzerne dazu zu bewegen ihrer Verantwortung gerecht zu werden, dann wird sich das nun hoffentlich ändern. Dass die CDU-geführte Landesregierung Bestrebungen unterstützt jetzt einfach die Grenzwerte zu ändern, um Fahrverbote zu verhindern, zeugt vom Fehlen politischen Verantwortungsbewusstseins.“
Hintergrund:
Die Musterfeststellungsklage dient dem Rechtschutz der Bürger gegenüber großen Firmen und sollte nach SPD-Willen schon in der letzten Legislatur eingeführt werden. Die Union blockierte dies damals mit einem Fraktionsbeschluss, in dem es dazu hieß:
„Zudem sorgen klagebefugte Verbände [gemeint ist das Unterlassungsklagerecht] ausreichend dafür, dass Verbraucherrechte durchgesetzt werden. Für neue Instrumente kollektiver Rechtsdurchsetzung [gemeint ist die Musterfeststellungsklage] sehen wir keinen Bedarf.“
Ab dem 1. November 2018 können nun Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.
Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.
Die Einführung der Musterklage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz, den die SPD durchgesetzt hat.
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