Sehr geehrter Herr Hermes,
wir beantragen, das nachstehende Konzept „Sicherheitsbündnis zwischen Kreis und Städten“ in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Beratung und Beschlussfassung als Teil der Haushaltsdebatte aufzunehmen.
Der Rhein-Erft-Kreis bietet den kreisangehörigen Städten den Abschluss eines interkommunalen Sicherheitsbündnisses auf freiwilliger Basis mit folgenden Inhalten an:
- Der Kreis fördert die Neueinstellung zusätzlicher Mitarbeiter/-innen für den Außendienst der städtischen Ordnungsämter mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der durchschnittlichen Personalkosten für jede neugeschaffene Stelle. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2019/20 bereitzustellen.
- Der Kreis erarbeitet und organisiert mit den Städten und dem kommunalen Studieninstitut ein dreimonatiges Schulungsmodul, mit dem die neuen Mitarbeiter/-innen der Ordnungsämter für ihre Tätigkeit vorbereitet werden. Im Jahr 2019 sollen dazu 200.000 Euro in den Haushalt, in den Folgejahren 400.000 Euro in den Haushalt bzw. die mittelfristige Finanzplanung eingestellt werden.
- Der Kreis unterstützt die Städte beim Aufbau eines einheitlichen Ordnungsdienstes mit einheitlicher Dienstkleidung und einheitlichen Fahrzeugen. Der Kreis beschafft die einheitliche Dienstkleidung und gewährt den Teilnehmern des Sicherheitsbündnisses einen Zuschuss zur Beschaffung und einheitlichen Lackierung der Fahrzeuge des Ordnungsdienstes. Im Jahr 2019 sollen dazu 800.000 Euro, in den Folgejahren 1.600.000 Euro in den Haushalt bzw. die mittelfristige Finanzplanung eingestellt werden.
Hierbei soll das einheitliche Auftreten an bereits existierenden Ordnungsdiensten im Kreis orientiert werden. - Die Städte verpflichten sich zu einer Intensivierung der Außendiensttätigkeit der Ordnungsämter und anderer jeweils betroffener Dienste. Die Kreispolizeibehörde führt gemeinsam mit den Städten zu abgestimmten Themen Schwerpunktaktionen und Kampagnen durch.
- Potentielle Mitarbeiter sollen die Befähigung zum mittleren Dienst nachweisen und entsprechend besoldet (E8) werden.
- Städte, die bereits Ordnungsdienste mit den unter 1-5 gemachten Bedingungen aufgebaut haben, sollen entsprechende Investitionen, die nicht älter wie zwei Jahre sind, und bereits eingestellte Mitarbeiter fördern lassen können.
Begründung:
Innere Sicherheit ist nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern Aufgabe der gesamten öffentlichen Hand in Bund, Ländern und Kommunen. Während die Polizei Landesaufgabe ist, liegt die Verantwortung für die Aufgaben nach dem Ordnungsbehördengesetz bei den Kommunen, die Verantwortung für den unmittelbaren Einsatz überwiegend bei den Städten.
Eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden ist wünschenswert und findet im Rahmen zahlreicher Ordnungspartnerschaften statt. Da Ordnungsangelegenheiten Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung sind, kann die Zusammenarbeit jedoch nur auf freiwilliger Grundlage erfolgen. Sie obliegt daher mehrheitlich der Initiative der einzelnen Entscheidungsträger. Eine für die Bürgerinnen und Bürger erkennbare einheitliche Vorgehensweise, ein einheitlicher Auftritt der Ordnungsdienste und eine standardisierte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden würde die Sicherheitslage im Kreis noch verbessern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken.
Der Oberbergische Kreis hat gemeinsam mit der überwiegenden Zahl der kreisangehörigen Kommunen ein Modell der Zusammenarbeit vereinbart, das dem im Antrag aufgeführten Maßnahmenpaket im Wesentlichen entspricht. Selbstverständlich müssten die einzelnen Punkte mit den Städten verhandelt werden. Örtliche Modifikationen erscheinen denkbar und unschädlich.
Die finanziellen Kennzahlen sind orientiert an den Daten des oberbergischen Kreises linear mit der höheren Einwohnerzahl skaliert. Die erforderlichen Kosten können dennoch im Augenblick nur geschätzt werden, wobei im Jahre des Anlaufens mit geringeren Summen zu rechnen ist.
Kreis und Städte sind über die Kreisumlage finanziell direkt verbunden. Die Auswirkungen des Projektes müssen offen kommuniziert werden. In der Abwägung sollte jedoch die Idee eines kreisweit einheitlich erkennbaren aktiven Ordnungsdienstes, der noch stärker als bisher mit der Polizei kooperiert und für ein gesteigertes Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sorgt, allgemein überzeugen.
Zwar ist die Zahl der angezeigten Straftaten im Rhein-Erft-Kreis im letzten Jahr zurückgegangen, insbesondere beim Wohnungseinbruch, der von der Bevölkerung besonders sensibel wahrgenommen wird. Die Zahl der Raubüberfälle auf Straßen, Wegen und Plätzen ist jedoch annähernd gleichgeblieben, (127 Fälle in 2017 gegenüber 128 Fällen in 2016). Die Zahl der Raubüberfälle auf Spielhallen und Tankstellen ist sogar exorbitant gestiegen (233% bzw. 50%) Auch der Handtaschenraub, ein Delikt, bei dem besonders ältere Menschen Opfer sind, hat um 11% zugenommen.
Insbesondere werden aus allen Städten des Kreises von Problemlagen berichtet, für die es trotz des Einsatzes von Streetworkern und eng koordiniertem Einsatz durch die Polizei keine nachhaltige Lösung gibt. Es ist abzusehen, dass die seit 2010 erfolgte Erhöhung der Ausbildungsplätze bei der Polizei keine erhöhte Mitarbeiterzahl „auf der Straße“ mit sich bringen wird. Die Erhöhung wird alleine durch das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge bei der Polizei ausgeglichen.
Nicht nur die Zunahme radikaler Tendenzen, sondern auch die reduzierte Sichtbarkeit der Streifenpolizei führen, trotz tendenziell seit Jahren sinkender Verbrechenszahlen, zu einem reduzierten Sicherheitsempfinden. Die Bevölkerung erwartet hier eine wieder sichtbare Änderung zu mehr sozialer Kontrolle in den Quartieren. Dies kann nicht durch Debatten über Kompetenzzuweisungen behoben werden, sondern durch entschlossenes, zielgerichtetes Handeln aller demokratischen Kräfte.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auf bereits gelebte Beispiele in unserem Kreis hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Hans Krings, Kreistagsabgeordneter
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