Sehr geehrter Herr Pohlmann,
wir beantragen zum Tagesordnungspunkt Haushalt folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen und zu klärende Fragen vorab schriftlich zu beantworten:
- Welche Kosten entstehen für den Kreishaushalt, wenn alle Kreisangestellten und Angestellte in beauftragten Unternehmen einen Lohn von nicht weniger wie 12,63€/h erhalten?
- Welche Kosten sind zu erwarten, wenn alle Ausschreibungen dies als Bedingung beinhalten?
- Der Rhein-Erft-Kreis stellt einen entsprechend den Ziffern 1 und 2 genannten Betrag in die Haushaltsjahre 2019ff. ein.
Begründung:
Der aktuell geltende Mindestlohn reicht selbst bei einer vollen Stelle und 45 Beitragsjahren nicht aus, um eine Rente über Grundsicherungsniveau zu erhalten. Das ist völlig inakzeptabel. Für den Kreis hat die Politik die Möglichkeit ihrer Verantwortung als „Arbeitgeber“, auch mit deutlicher Signalwirkung an Subunternehmer oder Unternehmen, die an Ausschreibungen des Kreises teilnehmen wollen, gerecht zu werden.
Entsprechend den Berechnungen der Bundesregierung und den Forderungen des DGB muss für eine volle Stelle 12,63€ pro Stunde gezahlt werden, um einen Rentenanspruch über einer Grundsicherung im Alter zu haben. Die SPD-Fraktion sieht keine andere Möglichkeit als diesen Fakten in der vorliegenden Form zu entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Prof. Dr. Jürgen Rolle, Kreistagsabgeordneter
[…] Mindestlohn für alle (mittelbar) Beschäftigten des Kreises […]