Sehr geehrter Herr Pohlmann,
wir beantragen den Tagesordnungspunkt „Initiative des Rhein-Erft-Kreises zur bedarfsgerechten Ausweitung des geförderten Wohnungsbaus“ zunehmen und folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen:
- Der Rhein-Erft-Kreis unterstützt die Städte organisatorisch und finanziell bei der bedarfsgerechten Ausweitung des geförderten Wohnungsbaus.
- Dazu wirkt der Kreis auf die Gründung eines kreisweiten Unternehmens des sozialen Wohnungsbaus unter Beteiligung aller Städte und des Kreises hin, entweder durch Fusion der bestehenden Unternehmen oder durch Errichtung einer von Städten und Kreditinstituten getragenen Holding als Dachgesellschaft über diese Unternehmen.
- Alternativ ist auch eine feste Beteiligungsquote des Kreises an den bestehenden kommunalen Wohnungsbaugesellschaften denkbar.
- Das Unternehmen richtet seine Aktivitäten am zukünftigen Bedarf an öffentlich geförderten und freifinanzierten preisgünstigen Wohnungen im Kreis aus. Dabei wirkt es darauf hin, dass die Städte geplante Siedlungsflächen zunächst den kommunalen Wohnungsunternehmen oder privaten Unternehmen mit einer gleichgelagerten Geschäftspolitik anbieten. Einen besonderen Schwerpunkt soll dabei der Bau alten- sowie behindertengerechter Wohnbauten bilden.
- Das Unternehmen soll in die Lage versetzt werden, in begrenztem Rahmen Bodenbevorratungspolitik zu betreiben.
- Zur Gründung einer Gesellschaft oder zum Erwerb von Kapitalanteilen und Grundstücken wird ein Betrag von jeweils 1 Million Euro jährlich in den Haushalt sowie die Finanzplanung eingestellt.
Begründung:
Der Rhein-Erft-Kreis ist eine der wenigen Gebietskörperschaften in NRW, die in den nächsten Jahren mit Einwohnerzuwächsen rechnen kann. Näheres wird die im November erwartete Fortschreibung der Bevölkerungsprognose des Landesbetriebes Information und Technik erbringen.
Schon heute herrscht ein Mangel an preiswerten Wohnungen (Angebot in Kerpen bspw. aktuell ~10%, WBS Berechtigte ~40%). Dieser wird sich mit dem Wegfall der Zweckbindung vieler geförderter Wohnungsbauten in den nächsten Jahren noch verschärfen. Das günstige Zinsniveau hat dazu geführt, dass auch gemeinnützige kommunale Wohnungsunternehmen den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten hin zum freifinanzierten Wohnungsbau verlagert haben.
Diese Entwicklungen werden den zukünftigen Herausforderungen nicht gerecht. Alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises haben Anspruch auf bezahlbaren Wohnraum. Der Kreis sollte darin seine Aufgabe sehen und sich nicht allein auf die Weiterleitung staatlicher Fördermittel beschränken.
Mit dem unternehmerischen Engagement in diesem Bereich wird er Partner der Städte. Er kann auf eine ausgewogene und bedarfsgerechte Wohnungsversorgung im Kreis hinwirken, seinen Einfluss bei Finanzierungsinstituten geltend machen und mit seiner größeren Finanzkraft stärkeren Rückhalt für eine Bodenbevorratung geben.
Welche Lösung letztendlich zum Zuge kommt, ist mit den Städten zu verhandeln. Entscheidend ist, dass der Kreis seine Handlungsbereitschaft zum Ausdruck bringt und bereit ist, mit finanziellem Engagement hier einzusteigen.
Es darf nicht sein, dass Einwohner im Kreis trotz eines doppelten Verdienstes und Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, keine bezahlbare Wohnung finden, von einem kleinen Reihenhaus gar nicht zu reden.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Hans Krings, Kreistagsabgeordneter
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