Finanzausschuss: Altersdiskriminierende Besoldung der Beamten/Beamtinnen

Sehr geehrter Herr Pohlmann,

das Oberverwaltungsgericht Münster ging in seiner Entscheidung vom 10.09.2007 davon aus, dass die gesetzlichen Vorgaben des Bundesbesoldungsgesetzes § 14 und des Beamtenversorgungsgesetzes § 70, wonach die Besoldung und Versorgung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen sind, verletzt wurden. Diese Entscheidung führte dazu, dass die Gewerkschaften, die Komba und der DBB, ein Musterverfahren anstrengten, um eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen. Gleichzeitig forderten sie die Beamt*Innen auf, Widerspruch gegen ihre Besoldung und Versorgung einzulegen. Das Bundesverwaltungsgericht gab mit Urteil 2 C 13.17 vom 16.11.2017 den Klagenden Recht und legte auch die Vorgaben fest, nach denen eine Nachzahlung zu erfolgen hat.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat auch Auswirkungen auf den Rhein-Erft-Kreis. Daher stellen wir folgende Fragen, um deren Beantwortung wir schriftlich zur nächsten Sitzung bitten:

  1. Wie viele Beamten und Beamtinnen haben beim Rhein-Erft-Kreis Widerspruch eingelegt?
  2. Wie hoch sind die Nachzahlungen insgesamt?
  3. Sind diese Nachzahlungen bereits haushaltswirksam veranschlagt?

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Ingpeer Meyer, Kreistagsabgeordneter

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