Beweislast bei Bergschäden durch Braunkohlebergbau sollte umgekehrt werden

Bei Bergschäden haben Bürger das Problem, ihre Ansprüche gegenüber Großkonzernen beweisen zu müssen. Schon lange fordert die SPD deshalb, dass auch bei Bergschäden im Braunkohlerevier die Beweislast umgekehrt wird. Im zuständigen Unterausschuss war dies erneut ein Thema.

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Die ehemalige SPD-geführte Landesregierung hatte schon im September 2014 einen Antrag in den Bundesrat zur Umkehr der Beweislast bei Bergschäden im Bereich des Braukohlebergbaus eingebracht. Die föderalen Mühlen mahlten langsam und jetzt wurde das Thema erneut im Unterausschuss Bergbausicherheit aufgegriffen. Als Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss habe ich unsere Position klar gemacht:

Unser Ziel war es für Betroffene von Bergschäden mehr Waffengleichheit gegenüber den Bergbauunternehmen zu schaffen. In der Steinkohle gibt es das bereits. Hier müssen die Bergbauunternehmen beweisen, dass ein Schaden kein Bergschaden ist. Das wünschen wir uns auch für die Betroffenen von Bergschäden in der Braunkohle.

Die Landesregierung teilte mit, dass die Bundesregierung das Anliegen zwar grundsätzlich anerkannt hat, aber eine Gesetzesänderung bisher abgelehnt habe, da zusätzliche Kriterien für die Voraussetzung der Beweislastumkehr im übertägigen Bergbau zu entwickeln seien. Im Unterausschuss Bergbausicherheit fasste ich nun nach und wollte wissen, wie die Landesregierung das Thema weiterverfolgen will.

Diese sagte zu, das Anliegen im Länderausschuss Bergbau zu thematisieren und auf eine Erarbeitung entsprechender Kriterien zu drängen. Der Ausschuss für Bergbausicherheit soll hierüber in einer der
kommenden Sitzungen informiert werden. Ich werde mich weiterhin entschieden dafür einsetzen, dass die Position von geschädigten Bürgern gegenüber Großkonzernen deutlich gestärkt wird.