Die Landesregierung von CDU und FDP will im Rahmen einer Bundesrats-initiative die bestehenden Schutzrechte für Arbeitnehmer/innen auf ein Minimum reduzieren. Hier zeigt sich erneut, dass für CDU und FDP „Entfesselung“ einzig und allein zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich ist. Im Wirtschaftsausschuss des Landtags wurd deshalb ein Antrag der SPD-Fraktion beraten, der die Landesregierung auffordert die Rechte der Beschäftigten nicht auf ein Minimum zu reduzieren.
Flexibilisierung nur zu Gunsten der Arbeitgeber?
Wir brauchen Konzepte wie wir Arbeitsverhältnisse im Zeitalter der Digitalisierung sinnvoll gestalten. Die einseitige Abschaffung aller Schutzvorschriften des Arbeitsrechts zu Lasten der Beschäftigten ist unverantwortlich. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen für Fachkräfte. Der Wunsch auch vieler Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach flexiblen Regelungen sollte auf Basis von Tarifverträgen und betriebsinternen Regelungen geschehen. Gleichzeitig sollten wir es leichter möglich machen angemessene Lösungen bei Arbeitszeit und Arbeitsort zu finden, ohne aber der Ausbeutung der Beschäftigten Tür und Tor zu öffnen.
Ich erinnere auch daran, dass es erhebliche Ausnahmen vom 8-Stunden-Tag und vom Verbot der Sonntagsarbeit bereits gibt. Das bundesweit geltende Arbeitszeitgesetz, das die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer für Ruhezeiten und Pausen für die Arbeitnehmer festlegt, soll nach Ansicht von CDU und FDP zu künftig auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden beschränkt werden, welche jedoch keinerlei weiteren Rechte der Arbeitnehmer/innen sichert.
Meiner Meinung nach leistet das bestehende Arbeitszeitgesetz einen unverzichtbaren Beitrag zur Rechtssicherung der Arbeitnehmer/innen, denn es dient sowohl als Schutzgesetz zur Gesunderhaltung als auch zur Stärkung der Rechte, der Mitbestimmung und der Zeitsouveränität.
Sowohl Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmer wünschten sich mehr Flexibilität. Hier ist nun ein Interessenausgleich angeraten. Es ist im eigenen Interesse der Arbeitgeber, sich auf die Anforderungen der Arbeitnehmer/innen an die Gestaltung ihrer Arbeitszeiten flexibel einzustellen, das sinkende Fachkräftepotenzial in unserem Land zu motivieren und durch gesundheitsfördernde und familienfreundliche Maßnahmen mittel-und langfristig zu stärken.
