Sehr geehrter Herr Kreuzberg,
die SPD beantragt, zu TOP 12 im Kreistag vom 21.06.2018 die Stellungnahme in einem Punkt anzupassen. Wir beantragen, den vorliegenden Text der Stellungnahme zur Änderung des LEP zu Punkt 5-4 durch folgenden Text zu ersetzen:
„Die Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum Umgang mit dem Strukturwandel in den Kohleregionen wird als Geste begrüßt, dies ist für die Herausforderungen vor denen der Rhein-Erft-Kreis steht jedoch unzureichend. Die Bewältigung des Strukturwandels ohne Strukturbrüche und Arbeitsplatzverluste und der Ausgleich der strukturellen Nachteile der Kohleabbauregionen soll zu einem Ziel aufgewertet werden.
Die in den Erläuterungen zum Grundsatz enthaltenen Ausführungen zur Sonderstellung der Kommunen des Rheinischen Reviers, bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete, sind ein begrüßenswerter Ansatz, um den laufenden Strukturwandel in der Region positiv zu gestalten.
Damit sich in der Verwaltungs- und Planungspraxis aber tatsächlich rechtssicher positive Effekte realisieren lassen, bedarf es einer entsprechenden Wertigkeit im Landesentwicklungsplan. Die vorliegende Formulierung ist vage und lässt offen, wie sich die Sonderbehandlung des Rheinischen Reviers realisieren lassen soll.“
Begründung:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wir keinen „anstehenden Strukturwandel“ zu gestalten haben. Der Strukturwandel läuft bereits. Sicherheitsbereitschaften und der Verlust von tausenden Arbeitsplätzen in der betroffenen Industrie sind nur der offenkundigste Ausdruck davon.
Leider sind die Allgemeinplätze zum neuen Grundsatz „Strukturwandel in Kohleregionen“ unzureichend. Der Grundsatz selbst enthält wenig Handfestes. In der Erläuterung wird nur auf existierende Instrumente verwiesen. Wir sind im Kreis jedoch in einem Prozess, der mit existierenden Instrumenten nicht ausreichend zuverlässig zu bewältigen ist.
An zwei Beispielen wollen wir dies deutlich machen.
„Aufgabe der Regionalräte und ihrer Gremien wird es sein, ihre Planungsinstrumente zu nutzen, um diesen Strukturwandel ohne Strukturbrüche zu flankieren.“
Der erste Teilsatz beschreibt zunächst einzig den Status quo. Damit Regionalräte ihre Planungsinstrumente nutzen braucht es keinen neuen Grundsatz im LEP. Der Schluss des Satzes entlarvt dann die ganze Zahnlosigkeit des Grundsatzes: Der Strukturwandel muss gestaltet werden. Weder wir, noch der Regionalrat, darf flankierend am Rand stehen, während der Industriestandort Rhein-Erft-Kreis massive Verluste erleidet.
„Die Landesregierung wird die Regionalräte Köln und Düsseldorf dabei unterstützen, den Kommunen des Rheinischen Reviers eine Sonderstellung bei der Ausweisung zusätzlicher Industrie- und Gewerbegebiete [ohne Auswirkungen in anderen Regionen] zu ermöglichen.“
Die Absicht ist lobenswert, die Formulierung geschickt gewählt. Wenn jedoch nur vorhandene Mittel gewählt werden dürfen, kann daraus keine Sonderstellung erfolgen. Alle Werkzeuge sind auf eine Gleichbehandlung ausgelegt. Der Rhein-Erft-Kreis als Teil des Rheinischen Reviers steht demgegenüber vor einer solch immensen Herausforderung, neben dem Wegfall der Braunkohleverstromung müssen auch die durch den weiträumigen Kohleabbau begründeten strukturellen Defizite in der Raumnutzung überwunden werden, dass dies die von der Regierungskoalition ausdrückliche versprochene Sonderstellung rechtfertigt. Dies muss aber im Landesentwicklungsplan auch durch eine entsprechende Aufwertung zum Ziel und passende Erläuterungen deutlich gemacht werden.
Darum muss die Stellungnahme in diesem Punkt deutlich, für unseren Kreis zwingend, umformuliert werden. Wenn in der Braunkohlekommission, oder aufbauend auf deren Aussagen, Fakten geschaffen werden, brauchen wir zuverlässige Werkzeuge um mit diesen Fakten umgehen zu können.
Die von der Landesregierung vorgelegte Änderung des LEP schiebt mit blumigen Formulierungen die Verantwortung auf die regionale und lokale Ebene. Eine Anpassung der Regionalplanung wird aber noch Jahre dauern und es ist erst Recht mit Verzögerungen zu rechnen, wenn diese auf einer vage zugesicherten, rechtlich zweifelhaften „Sonderstellung“ aufbauen soll. Deshalb schlagen wir vor, dass der Rhein-Erft-Kreis in seiner Stellungnahme darauf hinwirkt, dass der LEP eindeutiger formuliert wird, damit sich Positiveffekte auch wirklich realisieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm
Fraktionsvorsitzender
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