Landgericht untersagt Aufsichtsratsvorsitzendem Zylajew Behauptung „Konkurrenz der REVG würde Lohndumping betreiben“
Eine einstweilige Verfügung der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gegen die Behauptung des Aufsichtsratsvorsitzenden der REVG und Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion Willi Zylajew, die von der RVK beauftragte Regio-Bus-Rheinland GmbH betreibe Lohndumping, wurde vom Landgericht Köln mit Urteil vom 11.04.2018 bestätigt (Aktenzeichen 84 O 269/17).
Die „verunglimpfende und herabsetzende unzutreffende wettbewerbswidrige Tatsachenbehauptung“ (Zitat Urteil) Zylajews fiel anlässlich des Pressetermins der Jamaika-Koalition am 15.11.2017 und wurde in einem Handzettel, der vom Geschäftsführer der CDU-Kreistagsfraktion am selben Tag per Mail an zahlreiche Empfänger versandt wurde, auch schriftlich festgehalten. Das „Ende des Lohndumpings“ war von Zylajew als einer der großen Vorteile der von der Jamaika-Koalition beschlossenen Neuordnung des regionalen Busverkehrs mit Gründung einer eigenen Busflotte angeführt worden.
Dazu erklärt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Dierk Timm:
„Die falschen Behauptungen des Aufsichtsratsvorsitzenden Willi Zylajew verursachen nicht nur üppige Prozesskosten. Gleichzeitig hat das Urteil auch eines der Schlüsselargumente der Jamaika-Koalition mit der sie für ihre Lösung bei der Neuordnung des Nahverkehrs im Kreis geworben haben, als Humbug entlarvt. Hier hat Zylajew plump versucht sich mit falschen Darstellungen als Interessenvertreter der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu präsentieren.“
Die bisher durch die unwahre Äußerung Zylajews verursachten Prozesskosten dürften mindestens 25.000 Euro betragen. Die Prozesskosten für das von der REVG angekündigte Berufungsverfahren werden erneut mindestens 24.000 Euro betragen.
Hintergrund
Bereits in den letzten zwei Jahren hatte die REVG teure Prozesse verloren. 2016 hatte die REVG mit ihrem Aufsichtsratsvorsitzenden Zylajew einen Rechtsstreit mit der RVK gegen den Widerstand der SPD-Fraktion angezettelt und dabei in zwei Instanzen eindeutig verloren. Damals waren etwa 200.000 Euro an Kosten entstanden.
Im Jahr 2017 musste Kreis und REVG vor dem Hintergrund der von der Jamaika-Koalition betriebenen Neuorganisation des Busbetriebs im Rhein-Erft-Kreis teure Niederlagen vor der Vergabekammer hinnehmen. Kammerkosten und Anwaltsgebühren beliefen sich damals schätzungsweise auf ca. 800.000 Euro. Dazu kamen allerdings auch noch Beraterleistungen, die die REVG in Anspruch genommen hat, so dass insgesamt die Kosten bis zu einer Million Euro betragen haben dürften.
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