Landesregierung ergreift keine Optionen für ein Erdkabel in Hürth

Bild: hochhausen

Schwarz-Gelb versteckt sich hinter aktueller Rechtslage des Energieleitungsausbaugesetzes

Laut der Landesregierung ist eine Erdkabellösung für die geplante Stromtrasse durch Hürth-Efferen aus rechtlichen Gründen auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Option. Dies ist leider keine gute Nachricht für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, die auf die Erdkabellösung gehofft hatten. Das ist das Fazit welches ich aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage ziehen muss.

Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht die von der Bezirksregierung Köln festgestellten Planungen für eine Höchstspannungsfreileitung im Bereich der Stadt Hürth für rechtswidrig erklärt, da die Bezirksregierung Köln den Planfeststellungsbeschluss beschlossen habe, ohne die Belange, die für eine Umgehung der Ortslage von Hürth entlang einer Alternativtrasse sprechen könnten, ausreichend ermittelt zu haben. Die geplante Erhöhung der Höchstspannungsfreileitung nach Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) zwischen Osterath nach Weißenthurm sollte bei Hürth-Efferen unmittelbar an verdichteter Wohnbebauung gebaut werden. Das Urteil bedeutet nicht, dass der Leitungsbau in der vorgesehenen Trasse durch Hürth nun ausgeschlossen sei. Viele betroffene Anwohner wehren sich gegen die zusätzliche Belastung und hatten die Planungen beklagt. Als Alternative für die Höchstspannungsfreileitung wird von den Anwohnern ein Erdkabel favorisiert.

Ich halte es für den falschen Ansatz, dass die nun notwendige Neuplanung der Trasse ohne Würdigung aller sich anbietenden Alternativen, wie z.B. der Erdkabellösung, weiter zu betreiben.

Doch dem schiebt die Landesregierung nun einen Riegel vor, da das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) derzeit sechs
sogenannte Pilotvorhaben enthalte, in denen eine Erdverkabelung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten erprobt
werden kann. Die geplante Stromleitung durch Hürth-Efferen gehöre nicht zu diesen Pilotvorhaben, wodurch eine Erdverkabelung auf dieser Strecke nach aktueller Rechtslage nicht möglich sei. Auch sei eine Erdkabellösung durch die in der Ortslage verlegte unterirdische Infrastruktur, wie z.B. Kabel, Kanalisation, sowie den geringen Raum für eine Verlegung technisch anspruchsvoll und damit sehr teuer.

Es ist schade, dass die Landesregierung offenbar keine Initiativen ergreifen will, um das EnLAG im Sinne der Hürtherinnen und Hürther zu verändern. Die Landesregierung versteckt sich hinter einer Rechtslage, bei der man offenbar noch nicht mal den Versuch gemacht hat, Änderungen für die Menschen in Efferen zu erreichen.