Im Dezember hatte NRW-Digitalminister Prof. Pinkwart mit Blick auf ein anhängiges Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster angekündigt, dass bis voraussichtlich Oktober 2018 im Hambacher Forst für den Tagebaubetrieb Hambach keine Rodungsarbeiten mehr stattfinden. Der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg hat daraufhin eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, welche Folgen der Ausfall der Rodungssession 2017-2018 hat.
In Ihrer Antwort teilt die NRW-Landesregierung NRW mit, dass durch die Verlängerung des Hauptbetriebsplans 2017 die Versorgung der Kohlekraftwerke für die kommenden Monate gesichert sei. Sollten die Rodungsarbeiten nicht bis Ende Februar durchgeführt werden können, müsse die Rodungsperiode 2017-2018 entfallen und auf die Periode 2018-2019 verschoben werden. Ein von RWE eingeplanter Zeitpuffer für die Vorbereitungsarbeiten wäre hierdurch aufgebraucht, wodurch es zu keinen weiteren Rodungsausfällen kommen darf, da der Ausfall mehrerer Rodungsperioden zu einem Stillstand des Tagebaus führen würde.
„Auch wenn der Ausfall der aktuellen Rodungsperiode bis auf Verzögerungen im Zeitplan keine Auswirkungen auf den Abbau der Braunkohle im Tagebau Hambach und damit für den Betrieb der wichtigen Braunkohlekraftwerke haben wird, dürfen keine weiteren Rodungsperioden ausfallen, da dies sonst zu einem Stillstand des Tagebaus führen würde. Denn nach der Rodung müssen zwingend noch weitere Arbeiten durchgeführt werden, wie etwa die Beseitigung von Metallteilen und ggf. von Kampfmitteln sowie die archäologische Erkundung. Dies benötigt seine Zeit. Die Landesregierung ist daher gefragt die naturschutzrechtlichen Fragen zu klären und hier zeitnah eine rechtssichere Lösung für den Hauptbetriebsplan 2018 zu finden“, so van den Berg.
Hintergrund:
Zurzeit erfolgt der Betrieb des Tagebaus Hambach durch den Hauptbetriebsplan 2015 – 2017, der von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg bis Ende März 2018 ohne weitere Rodungen verlängert wurde. Diese Verlängerung war notwendig, da das Oberverwaltungsgericht aufgrund von naturschutzrechtlichen Fragen Klärungsbedarf im Beschwerdeverfahren zum Genehmigungsverfahren für den Hauptbetriebsplan 2018 sieht. NRW-Digitalminister Pinkwart wollte daraufhin den Betriebsplan 2018 nicht genehmigen.
Die Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung im Wortlaut können Sie hier nachlesen:
Landesregierung muss Rechtsunsicherheit für den Weiterbetrieb des Tagebaus Hambach beseitigen