Gesundheitsausschuss: Minderjährige Flüchtlinge im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Hermes,

die Verwaltung wird gebeten, zur o. g. Sitzung folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

  1. Wie viele geduldete, unbegleitete Kinder und Jugendliche werden derzeit im Rhein-Erft-Kreis beschult?
  2. Wie viele geduldete, unbegleitete Jugendliche und junge Erwachsene, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, befinden sich derzeit im Rhein-Erft-Kreis in einer Berufsausbildung?
  3. Wie viele davon sind älter als 18 Jahre?
  4. Wie viele junge Erwachsene, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, wurden seit 2015 aus dem Rhein-Erft-Kreis heraus abgeschoben?
  5. Findet im Rahmen der Anordnung einer Abschiebung eines ehemals geduldeten, unbegleiteten Jugendlichen eine Anhörung bspw. des bisher zuständigen Jugendamts statt?
  6. Ist ein Aufenthalt nach Abschluss des 18. Lebensjahres für diesen Personenkreis nur im Rahmen einer Ausbildungsduldung möglich, oder können auch Personen weiter geduldet werden, die das Abitur anstreben?
  7. Wird dies im gesamten Regierungsbezirk Köln einheitlich gehandhabt? Gibt es hierzu einen Austausch zwischen den Ausländerbehörden?

Begründung: Der Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen und ihre Integration in das Bildungssystem bzw. den Arbeitsmarkt ist ein besonders sensibles Thema, zu dem die SPD-Fraktion regelmäßig Anfragen erhält.

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender

Fadia Faßbender, Sprecherin im Integrationsausschuss

Brigitte Dmoch-Schweren, Kreistagsmitglied

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