Sehr geehrter Herr Hermes,
die Verwaltung wird gebeten, zur o. g. Sitzung folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
- Wie viele geduldete, unbegleitete Kinder und Jugendliche werden derzeit im Rhein-Erft-Kreis beschult?
- Wie viele geduldete, unbegleitete Jugendliche und junge Erwachsene, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, befinden sich derzeit im Rhein-Erft-Kreis in einer Berufsausbildung?
- Wie viele davon sind älter als 18 Jahre?
- Wie viele junge Erwachsene, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, wurden seit 2015 aus dem Rhein-Erft-Kreis heraus abgeschoben?
- Findet im Rahmen der Anordnung einer Abschiebung eines ehemals geduldeten, unbegleiteten Jugendlichen eine Anhörung bspw. des bisher zuständigen Jugendamts statt?
- Ist ein Aufenthalt nach Abschluss des 18. Lebensjahres für diesen Personenkreis nur im Rahmen einer Ausbildungsduldung möglich, oder können auch Personen weiter geduldet werden, die das Abitur anstreben?
- Wird dies im gesamten Regierungsbezirk Köln einheitlich gehandhabt? Gibt es hierzu einen Austausch zwischen den Ausländerbehörden?
Begründung: Der Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen und ihre Integration in das Bildungssystem bzw. den Arbeitsmarkt ist ein besonders sensibles Thema, zu dem die SPD-Fraktion regelmäßig Anfragen erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Fadia Faßbender, Sprecherin im Integrationsausschuss
Brigitte Dmoch-Schweren, Kreistagsmitglied