Bezahlbarer Wohnraum im Rhein-Erft-Kreis

Was kann der Kreis unternehmen?

Wohnraumschutzsatzung und Stopp von vorzeitigen Tilgungen möglich?

„Der Mangel an bezahlbaren Wohnraum wird im Rhein-Erft-Kreis zunehmend Thema“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dierk Timm. „In manchen Städten, wie Pulheim oder Hürth, ist der Markt leergefegt. Und das Problem weitet sich aus.“ Schon lange weisen die Sozialdemokraten auf diesen Umstand hin, stoßen bei der Kreistagsmehrheit aber auf Granit. „Die Verantwortung wird hin und her geschoben“, so Timm. „Man muss beinahe annehmen, dass die Kreistagsmehrheit die Dramatik noch nicht voll erfasst hat.“

Zur nächsten Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses hat die SPD-Fraktion nun zwei Anfragen eingebracht. „Ein Problem im Kreis besteht darin, dass viele Darlehen für die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum von den Investoren vorzeitig abgelöst werden. Damit fallen die Wohnungen früher aus der Mietpreisbindung“, erklärt der Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss, Manfred Schellin. „Zwischen 2012 und 2016 wurden bei uns im Kreis Darlehen in Höhe von 105 Mio. Euro vorzeitig getilgt. Wir wollen wissen, ob der Kreis als die für die Bewilligung der Fördermittel zuständige Behörde darauf Einfluss nehmen und beispielsweise vorzeitige Tilgungen ganz oder in bestimmten Situationen, wie einem akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum, untersagen kann.“

Ein weiteres Thema spricht der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Helmut Halbritter, an. „Gerade in den Städten, die wie meine Heimatstadt Wesseling direkt an Köln grenzen, wird Wohnraum zunehmend zweckentfremdet und beispielsweise regelmäßig an Touristen, Messebesucher oder auch Handwerker auf Montage vermietet. Damit können Vermieter mehr Geld verdienen, als mit einem normalen Mietverhältnis – der Wohnungsmarkt wird dadurch aber weiter verknappt.“ Halbritter und die SPD-Fraktion möchten deshalb wissen, ob es möglich ist, Wohnraumschutzsatzungen nach dem Vorbild der Stadt Köln zu erlassen, die solche Nutzungen unterbinden.

„Ein Verbot vorzeitiger Tilgungen und Wohnraumschutzsatzungen würden das Problem im Kreis nicht lösen“, so Timm abschließend. „Es könnten aber zwei Bausteine sein, die uns schon ein Stück weiterbringen würden.“

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