Sehr geehrter Herr Könen,
die SPD-Kreistagsfraktion bittet Sie, die o.g. Anfrage für die Sitzung am 01.02.2018 vorzusehen. Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Hat der Rhein-Erft-Kreis die Möglichkeit, nach dem Vorbild z. B. der Stadt Köln eine Wohnraumschutzsatzung zu erlassen?
- Welche alternativen Möglichkeiten hat der Kreis, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern?
Begründung: Die Zweckentfremdung von Wohnraum wird in Ballungsgebieten zunehmend zu einem Problem. Darunter fällt z. B. die Vermietung an Touristen oder auch Messebesucher, teilweise organisiert über online-Vermittlungsportale, aber auch die Vermietung an nur kurzfristig vor Ort tätige Arbeitskräfte. Beispielsweise die Stadt Köln hat deshalb eine Wohnraumschutzsatzung erlassen. Da die Thematik auch im Rhein-Erft-Kreis von Köln aus vordringend immer häufiger auftaucht, sind wir daran interessiert zu erfahren, ob der Rhein-Erft-Kreis Steuerungsmöglichkeiten hat und falls ja, welche.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Manfred Schellin, Kreistagsmitglied
Helmut Halbritter, Kreistagsmitglied
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