Sehr geehrter Herr Könen,
die SPD-Kreistagsfraktion bittet Sie, die o.g. Anfrage für die Sitzung am 01.02.2018 vorzusehen. Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Hat die Kreisverwaltung Kenntnis darüber, in welchem Umfang im Rhein-Erft-Kreis Darlehen für preisgebundenen Mietwohnungsbau außerplanmäßig getilgt werden?
- Stimmt die Kreisverwaltung der Aussage zu, dass die außerplanmäßigen Tilgungen und in der Folge die frühere Entlassung aus der Mietpreisbindung die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt im Rhein-Erft-Kreis beschleunigt?
- Gibt es Instrumente, mit denen die Kreisverwaltung außerplanmäßige Tilgungen verhindern kann, indem z. B. eine besonders angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt angeführt wird?
Begründung: Mit der Drucksache 900/2017 wurde eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Sarah Philipp und Sven Wolf zur Entwicklung des Bestands an bezahlbarem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen beantwortet. Die Beantwortung enthält auch Zahlen für den Rhein-Erft-Kreis. Neben dem bis 2040 prognostizierten, massiven Rückgang auf rd. 5.500 Wohneinheiten (2000: 14.430 WE; ohne weitere außerplanmäßige Rückzahlungen) ist dabei der Umfang der außerplanmäßigen Tilgung bemerkenswert, die zwischen 2012 und 2016 im Rhein-Erft-Kreis 105 Mio. Euro betrug. Die SPD-Fraktion ist daran interessiert zu erfahren, ob und in welcher Form es Einflussmöglichkeiten der Kreisverwaltung als Bewilligungsbehörde gibt, diese einzuschränken oder ganz zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm, Fraktionsvorsitzender
Manfred Schellin, Kreistagsmitglied
[…] Verbot vorzeitiger Tilgungen und Wohnraumschutzsatzungen würden das Problem im Kreis nicht lösen“, so Timm abschließend. […]
[…] Entwicklung Bestand bezahlbarer Wohnraum im Rhein-Erft-Kreis […]