Das heutige Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zur Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen wird von der Rhein-Erft SPD mit Bedauern zur Kenntnis genommen.
Der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Guido van den Berg erklärt dazu:
„Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Zersplitterung der Stadträte und Kreistage das Funktionieren dieser wichtigen Gremien immer mehr behindert. Gemeinsam mit den Grünen und der CDU wurde ein mit Verfassungsrechtlern abgestimmter Versuch gemacht, dieser Entwicklung Grenzen zu setzen, damit die demokratische Ebene, mit der die Bürger direkt in Kontakt kommen, weiter vernünftig arbeiten kann. Leider ist der Verfassungsgerichtshof diesem Weg nicht gefolgt.“