Mit dem Nachtragshaushalt 2017 hat die schwarz-gelbe Landesregierung beschlossen, einmalig die Krankenhausinvestitionsförderung zu erhöhen. An der Gesamtsumme von insgesamt 250 Millionen Euro sollen allerdings die Kommunen in Höhe von 100 Millionen Euro beteiligt werden.
Dazu erklärt der Bedburger SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg:
„Krankenhäuser sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grund- und Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen. Um eine hohe Qualität und Leistungsfähigkeit sicherzustellen, ist eine ausreichende Finanzierung unerlässlich. Das Vorhaben der CDU/FDP-Koalition ist allerdings hinterhältigl, da sie öffentlich Wohltaten verkauft, die sie sich durch die Kommunen teuer bezahlen lässt. Die Krankenhausfinanzierung muss jedoch Aufgabe des Landes sein!“
„Die von der schwarz-gelben Landesregierung im Nachtragshaushalt geplante Erhöhung des Fördermittelansatzes für Krankenhausinvestitionen hat dagegen gravierende Auswirkungen auf die laufenden kommunalen Haushalte.“
Insgesamt müssten die Städte und Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis im Jahr 2017 rund 2,33 Millionen Euro zusätzlich an das Land überweisen.
Diese zusätzlichen Ausgaben zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung sind nach Einschätzung des Städtetages NRW auch rechtlich problematisch.
Ein Vorbild zur Lösung des Investitionsstaus bei den Krankenhäusern könnte nach Einschätzung van den Bergs das milliardenschwere Investitionsprogramm ‚Gute Schule 2020‘ sein:
„Damit hat die alte Landesregierung den Kommunen mit zwei Milliarden Euro unter die Arme gegriffen, ohne die Kommunen zu belasten. Eine ähnliche Lösung sollte auch im Hinblick auf die Krankenhausfinanzierung gefunden werden.“
Eine Mehrbelastung der Kommunen, um damit landespolitisch zu punkten ist nach Ansicht des SPD-Abgeordneten ein trauriger Rückfall in die Zeiten der schwarz-gelben Rüttgers-Regierung.
„Schon damals wurden die Kommunen regelrecht ausgelaugt, um Landesausgaben zu finanzieren.“, sagt Guido van den Berg.
Hintergrund:
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 5. September 2017 den Entwurf des Nachtragshaushalts 2017 verabschiedet. Dort sind unter anderem 250 Millionen Euro höhere Investitionsfördermittel für die Krankenhäuser vorgesehen.
Diese an sich begrüßenswerte Maßnahme im Sinne der Krankenhausinfrastruktur führt zu einer Erhöhung der Krankenhaus-Umlage für die Kommunen in Höhe von 100 Millionen Euro, die zudem noch in diesem Jahr ergebniswirksam wird. Nicht
nur die Höhe der kommunalen Mitfinanzierung, sondern auch die Kassenwirksamkeit zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung stellt eine besondere Belastung der Städte und Gemeinden dar, die das Handeln des Landes auch in rechtlicher Hinsicht problematisch macht.
Belastung pro Kommune:
Bedburg 131.000,00 EUR
Bergheim 338.000,00 EUR
Brühl 251.000,00 EUR
Elsdorf 119.000,00 EUR
Erftstadt 278.671,00 EUR
Frechen 291.000,00 EUR
Hürth 333.000,00 EUR
Kerpen 366.000,00 EUR
Pulheim 303.000,00 EUR
Wesseling 201.000,00 EUR