Bilanzbroschüre zulässig?

Derzeit wird im Rhein-Erft-Kreis eine Bilanzbroschüre der CDU-Kreistagsfraktion verteilt, in der die drei Landtagskandidaten besonders hervorgehoben werden. „Daraus ergeben sich mehrere Fragen: Warum wird eine Bilanzbroschüre mehrere Monate vor der Halbzeit der Wahlperiode verteilt? Darf eine Fraktion so kurz vor der Landtagswahl in dieser Form informieren? Und ist es zulässig, dabei ausgerechnet die Landtagskandidaten so prominent in Szene zu setzen?“, kommentiert der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dierk Timm.

Den Sozialdemokraten liegen Urteile vor, nach denen eine Fraktion in einem Zeitraum von drei Monaten vor einer Wahl keine Bilanzbroschüren veröffentlichen dürfen. Sie haben deshalb die Aufsichtsbehörden eingeschaltet und um Prüfung gebeten.

„Besonders absurd wird die Broschüre beispielsweise in Bedburg und Elsdorf. Dort wird auf der Rückseite neben den örtlichen Kreistagsabgeordneten auch noch Romina Plonsker, stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss aus Pulheim abgebildet. Das hat doch ganz offensichtlich den Zweck, Frau Plonsker in ihrem Landtagswahlkreis bekannt zu machen. Die CDU-Kreistagsfraktion dürfte jedenfalls Schwierigkeiten haben zu begründen, weshalb diese Platzierung für ihre zulässige Öffentlichkeitsarbeit notwendig ist“, meint Timm abschließend.