
Die immer weiter zunehmende Zahl an Gewalttaten im Hambacher Forst mit immer stärker ausgeprägter Brutalität haben eine neue Stufe der Gewalteskalation erreicht. Zwillen-Beschuss auf die Polizei, heimtückische Fallen im Wald, Fäkalien-Angriffe, Brandstiftungen und Anschläge auf fahrende Züge gehören eindeutig nicht zur demokratischen Diskussionskultur, stellt der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg fest und erinnert daran, dass auch Schlichtungsversuche für Gewaltfreiheit von den Aktivisten abgelehnt wurden. Er verweist darauf, dass sich die Gruppe selber als Anarcho-Szene versteht und daher in Ihren Internet-Blogs auch ein Herr Claßen zur Gewalt aufruft:
Sämtliche Sicherungen des Rechtsstaates sind durchgebrannt! Lasst uns dem Monsterstaat die Zähne ausschlagen!!!
Der Landtagsabgeordnete erklärt dazu: Wir alle würden Gewalt, Verbrechen und Täter verharmlosen, wenn wir das alles weiter als Camp mit Lagerfeuerromantik und vielleicht ehrenwerten Zielen verniedlichen. Staats- und Rechtlosigkeit sind keine Ziele für die wir irgendein Verständnis aufbringen.
Schon länger sei die Geduld von Behörden und Gerichten von vielen Bürgerinnen und Bürgern mit Verwunderung zur Kenntnis genommen worden. Guido van den Berg begrüßt daher, dass die Polizei NRW jetzt veranlasst hat, seit Februar 2016 eine zentrale Ermittlungskommission beim Polizeipräsidium Aachen einzurichten. Aufgabe der Kommission ist die behördenübergreifende polizeiliche Begleitung der Entwicklungen im Hambacher Forst, der Aktionen von Umweltaktivisten und der Extremisten sowie die die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung aller Ermittlungsvorgänge. Mit den jüngsten Ereignissen muss aber auch dem Nachgiebigsten klar geworden sein, dass jetzt alle Grenzen, die man vielleicht noch als zivilen Ungehorsam sehen konnte, überschritten sind. Ich wünsche mir auch, dass die Justiz jetzt die strafprozessual zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpft, so Guido van den Berg.
Er verweist darauf, dass auch anonyme Straftäter in Haft genommen werden können im Rahmen Entscheidungen im Beschleunigten Verfahren nach Paragraf 417 StPO bzw. mit Anordnung der Hauptverhandlungshaft gemäß Paragraf 127 b StPO, wenn die Identität eines Beschuldigten nicht innerhalb der in Paragraf 38 Abs. 2 PolG NRW vorgegebenen Frist von 12 Stunden festgestellt werden kann. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man sich durch das Verschweigen von Identitäten und das Zukleben von Fingerkuppen vor Bestrafung schützen kann, stellt der SPD-Landtagsabgeordnete fest, der den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty angeschrieben hat, um auch ein konsequentes Vorgehen von der Justiz einzufordern.