Verbreitete Gerüchte wurden widerlegt. Gleichzeitig Parlamentarischer
Der Landtagsabgeordnete Guido van den Berg weißt darauf hin, dass das Innenministerium NRW klargestellt hat, dass es keine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) oder einen Einsatz des Verfassungsschutzes bei der Besetzungsaktion Ende Gelände vom 07. bis zum 17. August 2015 gegeben habe. Wir weisen damit Mutmaßungen und Unterstellungen zurück, die verbreitet wurden, stellt der SPD Landtagsabgeordnete Guido van den Berg fest. Pikanterweise gehen die jetzt gegebenen Auskünfte auf eine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Hans-Jörg Rohwedder zurück, der selber zu den Aufrufern und Teilnehmern von Ende Gelände gehört.
Zudem ergab die Anfrage, dass die von Einzelpersonen vorgetragenen Vorwürfe, es habe Übergriffe der Sicherheitskräfte auf Journalisten gegeben, bislang zu keinen Anzeigen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geführt hat. Wenn dies immer in den Raum gestellt wird, warum erstattet niemand Anzeige?, fragt sich Guido van den Berg. Der SPD-Abgeordnete hatte bereits im Innenausschuss kritisch angesprochen, dass parlamentarische Beobachter am Einsatztag hinterfragt werden müssten. So war ein Abgeordneter aus Sachsen, der sich gemeinsam mit einer Rechtsanwältin als parlamentarischer Begleiter ausgewiesen hatte, immer wieder bemüht gewesen, Informationen über die nächsten Einsatzschritte zu erlangen, obwohl dieser zugleich zu den Aufrufern der Aktion Ende Gelände gehörte und in ständigem Onlinekontakt mit Aktivisten gestanden ist. Hier ist das Rollenverständnis als Abgeordneter zu überprüfen, denn ein Abgeordneter darf niemals in die Lage geraten, solche schwierigen Polizeieinsätze noch zusätzlich zu erschweren, so van den Berg, der feststellt, dass es unglücklich ist, wenn Abgeordnete gleichzeitig beteiligte Aktivisten und neutrale parlamentarische Beobachter sein wollen.