„Argumente bleiben besser als Fäkalienbeutel“

„Das Demonstrationsrecht ist ein geschütztes Grundrecht, das jeder Bürger für friedliche Zwecke nutzen und einsetzen darf“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg. Leider gebe es unter den friedlichen Demonstranten, die eine sofortige Stilllegung des Braunkohletagebaus fordern, auch Personen, die das geschützte Demonstrationsrecht als „Deckmantel“ für kriminelles Handeln nutzen. Der NRW-Innenminister Ralf Jäger stellte gegenüber Guido van den Berg jetzt dar, dass am 22.07.2015, als während einer Protestaktion gegen den Braunkohletagebau eine Barrikade aus Hölzern und Paletten in Form eines Turmes, die gegenüber der ehemaligen Anschlussstelle Buir an der BAB A4 errichtet wurde, geräumt werden sollte. Im Minister-Brief heißt es:

„Bei der fotografischen Sicherung des Turmes wurde ein Polizeibeamter
durch eine männliche Person, die sich auf dem Turm befand, aus ca. sechs Metern Höhe mit einer ca. 30 cm bis 40 cm langen Bauleuchte beworfen. Durch eine Ausweichbewegung konnte der Polizeibeamte einen Kopf- bzw. Körpertreffer mit möglichen schweren Folgen verhindern. Weiterhin bewarf die Person die Polizeikräfte gezielt mit Steinen und mit Fäkalien befüllten Beuteln“.

Darüber hinaus beschreibt Minister Ralf Jäger wie ein Radlader zur Befestigung und Erhöhung der Stützlast des Turmes eingesetzt wurde: „Als sich die Schaufel des Radladers am Boden befand, stand die männliche Person auf dem Turm unvermittelt auf und warf einen ca. 50 cm großen und ca. 5 kg schweren Tonkrug, der mit Fäkalien gefüllt war, gegen die Frontscheibe des Führerhauses.“ Durch den Aufprall sei die Frontscheibe zersplittert und der Fahrer habe sich nur durch eine reflexartige Bewegung vor größerem Schaden bewahren können.

Ferner berichtet der Innenminister, dass am 05.10.2015 mindestens 4 Personen der Aktivistenszene des Hambacher Forstes den Schaufelradbagger Nr. 259 besetzten. Eine weibliche Person aus der Gruppe habe um sich getreten, als ein Baggerführer sie an der Besetzung des Baggers hindern wollte. Durch Tritte habe die weibliche Person den Baggerführer am Knie verletzt, der sich später in ärztliche Behandlung begeben musste.

Und der Minister stellt dar, dass am 17.10.2015 sich 4 Störer im Bereich der Hambachbahntrasse in Höhe der Brücke 159 (Höhe Ortslage Buir) mittels eines „Lock-On“ an die Gleise der Hambachbahn ketteten. Durch Polizeikräfte sei die Aktion beendet worden, wobei während der Maßnahmen die Beamten bespuckt worden seien. insgesamt hätten 27 Störerinnen und Störer erkennungsdienstlich behandelt werden müssen. Für die RWE Power AG sind Schäden durch Störungen des Produktionsbetriebes in nicht bekannter Höhe entstanden. Der Stadt Düsseldorf sind Kosten in Höhe von 1.200 Euro durch die Beschädigung des eingesetzten Höhenmaterials entstanden.

Im Rahmen des Einsatzes am 17.10.2015 musste ein Gleiskörper herausgetrennt werden, die Kosten sind noch nicht beziffert. Während der Zuführung der Personen zum Polizeigewahrsam wurde die Karosserie eines Funkstreifenwagens durch den Tritt eines Störers beschädigt. Die Reparaturkosten werden auf voraussichtlich 300 Euro geschätzt. Im Polizeigewahrsam verschmutzten die Störer die Gewahrsamszellen mit Fäkalien und beschädigten den Zellenboden. Die Reinigungskosten betrugen 450 Euro. Die Reparaturkosten des Zellenbodens betrugen 650 Euro. Bei der Unterbringung mehrerer Störer in einer Sammelzelle wurde durch das gemeinsame Werfen gegen die Zellentür der Schließmechanismus beschädigt. Reparaturkosten 1923 Euro. Wegen der Schließanlage können hier noch Folgekosten in Höhe von ca. 37.500 Euro entstehen. Die Einsatzkosten für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst während der hier geschilderten Vorfälle betrug aufgeschlüsselt folgende Summen:

  • Personalstunden: 5.532 Stunden
  • Kosten der Personalstunden: 107.542,08 Euro
  • Verpflegungskosten Personal: 19.647,94 Euro
  • Gesamtkosten: 127.190,02 Euro

    Diese 127.190,02 Euro sind Kosten, die der Steuerzahler aufbringen muss.

    Für Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sind für den

  • Kreis Düren: 6.775,00 Euro
  • Stadt Köln: 1.707,98 Euro
  • Rhein-Erft-Kreis: 1.435,98 Euro
  • Stadt Düsseldorf: 3.763,18 Euro

    entstanden. Diese Kosten trägt auch der Steuerzahler.

    Der Abgeordnete Guido van den Berg betont ausdrücklich, dass das Demonstrationsrecht ein hohes und schützenswertes Gut unserer Verfassung ist. Er wünscht sich für die Zukunft sehr, dass die Demonstrationen gegen den Braunkohletagebau mehr mit der Kraft des Wortes als mit dem Gewicht von Fäkalienbeuteln, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Nötigung usw. ausgetragen werden.