Guido van den Berg MdL ist froh, dass die Mitglieder Werksfeuerwehren Betriebsangehörige bleiben sollen. Die Landtagsfraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN haben einen Vorschlag eingebracht, der es ermöglicht, dass Ehrenamtliche, die nach einem Einsatz Diskussionen über gesundheitliche Vorschäden führen mussten, mit der sicheren Gewissheit in ihre Einsätze gehen können, keine Nachteile im Falle einer Verletzung erleiden zu müssen. Der jetzige Vorschlag ist das Ergebnis eines breiten Diskussionsprozesses, den wir mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Kommunen und mit Feuerwehrleuten über die Ausgestaltung des neuen Brandschutz- Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) geführt haben, so der Landtagsabgeordnete Guido van den Berg.
Mit einem breit angelegten parlamentarischen Beteiligungsverfahren wollen wir die Rahmenbedingungen für die Arbeit der haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrleute weiter verbessern. Wichtig sind uns dabei die Optimierung der Bedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes sowie die angemessene Entschädigung für den zeitlichen Aufwand der Hauptamtlichen außerhalb ihrer regulären Dienstzeit. Das neue Gesetz regelt auch, dass gemeinsame Einsätze des Brand- und Katastrophenschutzes mit dem Rettungsdienst unter einer einheitlichen Leitung koordiniert werden müssen, erklärt van den Berg.
Morgen befasst sich der Innenausschuss des Landtags, dem Guido van den Berg angehört, mit dem neuen Gesetz.