Das Verwaltungsgericht Köln hat aus formalen Gründen die Klage der SPD-Fraktion zurückgewiesen, wonach die Verteilung der Plätze im Verwaltungsrat der Kreissparkasse auf die Fraktionen nicht korrekt durchgeführt worden sei.
Von den sechs Sitzen wurden ein Sitz für den Landrat und ein Sitz für die Stadt Brühl von der eigentlichen Verteilung ausgenommen. Von den übrigen vier Sitzen entfielen auf die CDU-Fraktion zwei Sitze, auf SPD und Grüne jeweils ein Sitz. Da sowohl der Landrat, als auch der Vertreter der Stadt Brühl CDU-Mitglieder sind, sind damit aus dem Rhein-Erft-Kreis im Verwaltungsrat vier Mitglieder der CDU, aber nur ein Mitglied der SPD vertreten.
Die Sitzverteilung entsprach nicht den Mehrheitsverhältnissen im Kreistag und stellt eine übermäßige Benachteiligung der SPD-Fraktion dar. Deshalb haben wir gegen den Rhein-Erft-Kreis geklagt, so der Fraktionsvorsitzende Dierk Timm. Das Wahlverfahren, das im Kreistag angewandt wurde, war nicht korrekt. Das Gericht hat klargestellt, dass – neben dem Sitz, der dem Landrat zusteht – die übrigen fünf Sitze in einem Wahlgang zu wählen sind. Das ist nicht erfolgt. Unsere Beanstandung des Beschlusses, den der Landrat zurückgewiesen hat, war damit zutreffend. Landrat Kreuzberg war im Unrecht, so Timm. Wir bleiben bei unserer Forderung, dass der Wahlvorschlag der Stadt Brühl auf die Fraktionskontingente anzurechnen ist. Dieser Punkt wurde im Verfahren nicht abschließend geklärt. In der Literatur gibt es hierzu unterschiedliche Ansichten. Sollte bei zukünftigen Wahlen Ähnliches vorfallen, behalten wir uns deshalb eine erneute Klage vor.