Die SPD-Landtagsabgeordneten begrüßen die Ankündigungen der Bundesregierung zur Kommunalfinanzierung aus der letzten Woche. Das 5-Milliarden-Euro-Paket ist eine notwendige Maßnahme, um die Kommunalentlastung auf das Jahr 2017 vorzuziehen und gleichzeitig der kommunalen Investitionsschwäche, die es auch bei uns im Rhein-Erft-Kreis gibt, zu begegnen., meint Dagmar Andres. Die SPD im Bund und in den Ländern hat sich so mit ihrer Forderung hinsichtlich eines wirksamen Beitrags des Bundes zur Lösung der Kommunalfinanzfrage durchsetzen können. Entscheidend ist nun, schnell Klarheit darüber zu schaffen, wie und in welchem Umfang die zusätzlichen Finanzmittel vor Ort ankommen.
Die konkrete Wirksamkeit des kommunalen Investitionsprogramms in Höhe von 3,5 Milliarden Euro hängt auch davon ab, ob die Bundesmittel dort ankommen, wo die Investitionsschwäche am größten ist. Bei der Verteilung der Mittel durch den Bund auf die Länder muss neben der Einwohnerstärke deshalb auch die soziale und finanzielle Situation der betroffenen Kommunen eine entscheidende Rolle spielen. Die Zahl der Arbeitslosen sowie der Stand der Kassenkredite sind hierfür geeignete Kriterien. Das Geld muss am Ende bei den Kommunen ankommen, die es dringendsten brauchen, darauf werden wir achten., sagt Brigitte Dmoch-Schweren.
Die SPD wird auf Landesebene eine kommunalfreundliche Umsetzung des kommunalen Investitionsprogramms durchführen. Klar ist: Die zusätzlichen Mittel müssen dort ankommen, wo sie die kommunale Investitionsschwäche wirksam zu bekämpfen helfen. Folgende Eckpunkte hat die SPD-Fraktion im Landtag deshalb gestern beschlossen:
1. Die Mittel aus dem Investitionsprogramm des Bundes werden in Nordrhein-Westfalen 1:1 an die Kommunen weitergeleitet. Ein entsprechender Nachtragshaushalt wird unmittelbar nach der abschließenden Beschlussfassung auf Bundesebene auf den Weg gebracht.
2. Sie dienen vor allem der Unterstützung der finanzschwachen Städte, Gemeinden und Kreise. Dies auch vom Bund verfolgte Ziel muss bei der Entwicklung des landesseitigen Verteilschlüssels Berücksichtigung finden. Der konkrete Verteilschlüssel wird eng mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.
3. Keine Kommune darf aufgrund des vom Bund geforderten zehnprozentigen Eigenanteils daran gehindert sein, die zusätzlichen Investitionsmittel einsetzen zu können. Das Land wird dafür Lösungen anbieten.
Auch bei der Aufstockung der sogenannten Übergangsmilliarde um 1,5 Milliarden Euro auf 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2017 setzen wir uns für eine möglichst zielgenaue Verteilung von Seiten des Bundes ein. Es ist ein gutes und wichtiges Signal des Bundes an die Kommunen und wird bei uns im Rhein-Erft-Kreis und in den Städten spürbar ankommen. Dies ist ein Erfolg, den die SPD durch Beharrlichkeit in der Bundesregierung errungen hat. Wir stärken die Kommunen., meint Guido van den Berg.